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Stadler Markus · Ständerat · 2015-03-16

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2015-03-16

Wortprotokoll

Diese Interpellation befasst sich zwar nur mit der Zeit der Sanierung bzw. mit den Verhältnissen während der Sanierung. Diese werden aber wesentlich davon beeinflusst, was bereits vorher geschehen bzw. unterlassen worden ist. Seit zwanzig Jahren verlangt die Bundesverfassung in Artikel 84, dass der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze auf der Schiene erfolgt. Der Bundesrat ist also seit zwanzig Jahren in der Pflicht, Standorte für den Transitverlad an der Grenze oder bei der Grenze zu suchen. Wir haben darüber unter anderem bei der Vorlage über den 4-Meter-Korridor gesprochen. Weder das Tessin noch Uri haben ein Interesse, dass mit den Transitlastwagen auf der Strasse möglichst nahe an den Gotthardtunnel herangefahren und erst dort verladen werde. Dies sei zum einen gesagt.

Zum andern ist der Bundesrat sich bewusst, dass die zweite Röhre am Gotthard in der Volksabstimmung erneut abgelehnt werden könnte. Das Datum der Volksabstimmung wurde denn auch auf die Zeit nach den Wahlen verschoben. Bei einem Projekt, das einerseits unter einem gewissen Zeitdruck steht, andererseits in einer Volksabstimmung abgelehnt werden könnte, wäre eine vorausschauende Behörde gut beraten, wenn sie sich auch eines Plans B, den sie ja selber im Dezember 2010 skizziert hat - damals noch als Plan A -, annähme. Das sollte zusammen mit den beiden betroffenen Kantonen geschehen, dies, nachdem der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation erneut bestätigt, dass das Verladekonzept mittels Bahn umsetzbar, dass die Kapazität gegeben sei. Es darf jedenfalls nicht sein, dass dann im Abstimmungskampf vor dem Volk argumentiert wird, für die Umsetzung des Plans B fehle die Zeit.