Bischofberger Ivo · Ständerat · 2015-03-16
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-16
Wortprotokoll
Die Kommission Ihres Rates hat die von Nationalrat Gasser am 28. September 2012 eingereichte Motion an ihrer Sitzung vom 19. Januar dieses Jahres vorberaten. Entsprechend haben Sie auch einen Bericht erhalten. Daraus ersehen Sie, dass die Kommission mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung entschied. Die Mehrheit beantragt, die Motion abzulehnen. Die [PAGE 199] Kommissionsminderheit, angeführt von Verena Diener Lenz, beantragt, die Motion anzunehmen.
Worum geht es? Zusammengefasst gesagt, will die Motion den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen für die aussenpolitischen Aktivitäten der Schweiz so zu konkretisieren, dass die Schweizer Auslandvertretungen nur den Bau von denjenigen Stromerzeugungsanlagen unterstützen dürfen, welche die in der Schweiz geltenden, strikten Nachhaltigkeitskriterien respektieren. Dabei geht es insbesondere um Kohlekraftwerke, die die CO2-intensivste Art der Stromerzeugung darstellen. Die Begründung der Forderung lautet, dass ein Widerspruch bestehe, und zwar zwischen der Willenskundgebung im diesbezüglich festgelegten Auftrag in Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung, den damit verbundenen formulierten Zielen der Schweizer Aussenpolitik zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und dem in der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012-2015 bekundeten Willen einerseits und den diesbezüglichen einschlägigen Handlungen des Bundesrates andererseits.
Die Motion selber geht konkret auf ein Vorhaben des international tätigen Bündner Elektrizitätskonzerns Repower AG zurück, welches das Ziel verfolgte, den Bau eines Kohlekraftwerks in Italien, in Saline Joniche in Kalabrien, zu unterstützen. Ein Komitee aus dem Kanton Graubünden bekämpfte dieses Vorhaben jedoch mit einer Volksinitiative mit dem Titel "Ja zu sauberem Strom ohne Kohlekraft", welche von den Bündner Stimmberechtigten Ende September 2013 in einer Volksabstimmung gutgeheissen wurde. Dies hat zur Konsequenz, dass nun in der Kantonsverfassung festgelegt ist, dass solche Beteiligungen künftig nicht mehr möglich sind.
Die übrige Tätigkeit, nämlich die Wahrnehmung der Interessen von Schweizer Unternehmen im Ausland, obliegt dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten. Dass dabei die angesprochenen Nachhaltigkeitskriterien eingehalten werden, entspricht unbestrittenen Vorgaben. So auch im vorgenannten Beispiel: Das geplante Kohlekraftwerk erfüllte sowohl die EU-Vorgaben als auch die Vorgaben des Staates Italien.
Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme vom 14. November 2012 die Ablehnung der Motion, dies, zusammenfassend gesagt, mit folgender Begründung: Erstens ist, rein formell, mit der definitiven Erledigung des konkreten Fallbeispiels in Saline Joniche in Kalabrien der eigentliche Grund für die Motion hinfällig geworden. Zweitens gehört es, rein inhaltlich, zu den verfassungsmässigen Aufgaben des EDA respektive der schweizerischen Auslandvertretungen, die aussenpolitischen Interessen unseres Landes wahrzunehmen, also auch die Vermittlung von Kontakten für Schweizer Unternehmen. Davon ausgenommen sind jedoch all diejenigen Aktivitäten, die internationalen Regelwerken zuwiderlaufen, und dies sowohl in den Bereichen Menschenrechts-, Sozial- und Arbeitsabkommen als vor allem auch im Bereich Umwelt. Diesen internationalen Richtlinien ist auch im genannten Fall nachgelebt worden.
Der Nationalrat hat die Motion am 16. Juni 2014 mit 111 zu 71 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
Die Mehrheit unserer Kommission orientierte sich an folgenden Fakten:
1. Das die Motion auslösende Vorhaben des Bündner Energieunternehmens in der italienischen Provinz Reggio Calabria ist, wie ich dies im Detail bereits ausgeführt habe, erledigt.
2. Es bestehen ein klar formulierter Verfassungsauftrag und ein ebenso klar definiertes internationales Regelwerk mit entsprechenden Kontrollmechanismen.
3. Es ist ja gerade unser Land, das im Inland und beim Export auf saubere Technologien setzt. Dementsprechend fördert die Schweiz keine Kohlekraftwerke.
4. Angesichts der heutigen Stromlandschaft macht es wohl kaum Sinn, sich an Kohlekraftwerken zu beteiligen, vor allem nicht am Bau neuer Kohlekraftwerke.
Vor dem Hintergrund dieser Diskussion respektive dieser Überlegungen beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission - der Entscheid fiel mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung -, die vorliegende Motion abzulehnen.
Den Antrag der Minderheit begründet Frau Kollegin Verena Diener.