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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-03-16

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-03-16

Wortprotokoll

Ich glaube, eine Regulierung ist hier wirklich nicht nötig. Ich bitte Sie also, von einer Regulierung abzusehen und die Motion entsprechend abzulehnen.

Zuerst muss man sich einmal fragen, was eine Regulierung überhaupt für eine Wirkung hätte. Wie Herr Ständerat Janiak schon gesagt hat: Es ist grundsätzlich so, dass wir in der heutigen Verordnung keine Pflicht zu einer bestimmten Platzierung digitaler Fernsehprogramme kennen. Es ist aber gemäss Artikel 63 RTVG tatsächlich so, dass die Netzbetreiber auch im digitalen Bereich die Service-public-Programme bevorzugt behandeln müssen. Eine gewisse Privilegierung ist also sichergestellt. Die Digitaltechnik erlaubt es heute auch, alle Regionalprogramme sprachregional anzubieten. Es war eigentlich eine Vereinbarung der Netzbetreiber, für jede Sprachregion ein einheitliches Paket mit allen regionalen Service-public-Programmen zu übertragen. Das hat wirklich bewirkt, dass einzelne regionale Programme nach hinten gerutscht sind - das war wahrscheinlich die Motivation für Ihren Vorstoss.

Ich glaube aber, dass schlussendlich effektiv nicht die Technik das Massgebende ist, sondern das, was Kundinnen und Kunden tatsächlich tun. Schweizerinnen und Schweizer sind, wie andere, ein Volk von Zappern. Das Zappen als Volkssport führt eben dazu, dass die eigentliche Einreihung auch der Service-public-Programme weitgehend von eigenen Favoritenleisten überlagert wird. Eigene Favoritenleisten sind heute auch für technisch nicht sonderlich Begabte wie mich machbar.

Eine weitere technische Entwicklung bei Empfangsgeräten ist effektiv folgende: Nicht nur Ihre Vorliebe für Sender wird registriert, Herr Ständerat Janiak - man weiss also, wie viele Stunden Sie auf welchem Sender verbringen -, sondern man weiss zusätzlich auch genau, ob Sie jetzt einer sind, der am Sonntag den Krimi, die Sportsendung, die Kultursendung oder den Rosamunde-Pilcher-Film bevorzugt. Auch das kann ein Gerät von heute bereits. Deshalb wird das die Einreihung bestimmen und nicht eine Regulierung.