Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-06-16
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-16
Wortprotokoll
Meine vorliegende Interpellation wirft die Frage auf, ob die millionenschweren Kampagnen und Präventionsmassnahmen die in sie gesteckten Erwartungen in Bezug auf Effizienz und Wirksamkeit erfüllen und ob damit ein kostendämpfender Effekt, insbesondere auf die prämien- und steuerfinanzierte obligatorische Krankenversicherung, erreicht werden kann. Diese Frage stellt sich auch insofern, als die Versicherten im Rahmen ihrer Prämienpflicht eine Präventionsabgabe gemäss Artikel 20 KVG zu entrichten haben. Heute beträgt diese Abgabe Fr. 2.40 pro Person, sie wird auf der Prämienrechnung jeweils als besonderer Zuschlag ausgewiesen.
Die Programme der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz sind nicht unumstritten und haben schon mehrmals zu Diskussionen Anlass gegeben. Viele der Projekte sind in Bezug auf die Wirksamkeit alles andere als überzeugend, sie beinhalten teilweise grosse Verhaltensregelungen, und sie benötigen oft sehr grosse finanzielle Mittel. Es kommt hinzu, dass die kantonale Teilnahme an Projekten für die kleinen Kantone ohne grosse Präventionsabteilung in ihren Departementen einen Aufwand verursacht, der eine Projektteilnahme schon zu Beginn praktisch ausschliesst oder dazu führt, dass diese Kantone nur mit äusserster Zurückhaltung agieren. Nicht selten müssen für die Teilnahme an Projekten Gesuche von über dreissig Seiten ausgefüllt werden, was unverhältnismässig und für kleinere Kantone mit Blick auf die zu erwartenden Mittel, also bezüglich Aufwand und Nutzen, unattraktiv ist.
Das Gesundheitswesen ist ein Wachstumsmarkt. Dazu gehört auch der Bereich der Präventionsprotagonisten, zu denen auch die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz gehört. Gesundheitsfördernde Projekte werden skizziert, angestossen, gefördert und monitorisiert. Den Ideen sind keine Grenzen gesetzt, und die entsprechenden Fantasien sind vielfältig. Dazu sind immer mehr finanzielle Mittel notwendig, die durch die Hintertüre des KVG, durch eine Erhöhung des Zuschlags auf den Prämien der obligatorischen Krankenversicherung, erhoben werden oder erhoben werden sollen. Der Prämienzahler wird dadurch immer noch mehr belastet. Die laufend ansteigenden Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind dabei ein Dauerbrenner, in Diskussion stehen weitere zusätzliche Belastungen:
1. Im Rahmen der Qualitätsstrategie des Bundes ist von einem neuen versicherten Beitrag von Fr. 3.50 pro Jahr die Rede, von insgesamt rund 22 Millionen Franken. Die entsprechende Botschaft steht im Moment noch aus.
2. Im Rahmen der Verordnung über die Krankenversicherungsaufsicht zeichnet sich eine massive, flächendeckende Überregulierung ab, die letztlich der Prämienzahler berappen muss.
3. Im Hintergrund wird die Erhöhung der Präventionsabgabe gemäss Artikel 20 KVG diskutiert.
Artikel 1 KVG regelt die soziale Krankenversicherung. Gesundheitsförderung und Prävention sind meines Erachtens aber typische Public-Health-Aufgaben, für welche die öffentliche Hand zuständig ist und die eigentlich gar nicht ins KVG gehören, zumal die medizinische Prävention in Artikel 26 KVG separat geregelt ist und laufend ausgebaut wird. In seiner Antwort zeigt sich der Bundesrat überzeugt, dass die Prävention zur Eindämmung der Gesundheitskosten beiträgt. Der Bundesrat legt aber nicht überzeugend dar, dass dies mit den Zwangsabgaben gemäss Artikel 20 KVG wirksam geschieht und dass der Prämienzahler wirklich davon profitiert. Damit ist der Nachweis meines Erachtens nicht erbracht, dass diese Zwangsabgaben effizient eingesetzt werden; wie gesagt, gehören diese Aufgaben meiner Ansicht nach ohnehin nicht ins KVG.
Eine Erhöhung der Zwangsabgabe nach Artikel 20 KVG, wie sie hinter den Kulissen diskutiert wird, ist meines Erachtens nicht zu vertreten. Vielmehr müsste die Gretchenfrage gestellt werden, ob diese Aufgaben nicht konsequenterweise aus dem KVG zu streichen sind. Der Prämienzahler soll nicht auch noch zur Milchkuh der Nation für derartige, in ihrer Wirksamkeit eher zweifelhafte Präventionsprojekte werden.
Ich ersuche Sie, Herr Bundesrat, äusserste Zurückhaltung bezüglich einer weiteren Belastung der Prämien und damit der Versicherten zu üben und für derartige Projekte andere Finanzierungsquellen zu suchen. Vor allem aber erscheint es mir unabdingbar, nur Projekte zu lancieren, die auch effektiv eine dämpfende Wirkung auf die Gesundheitskosten und damit indirekt auf die Prämien haben.