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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2012-09-27

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-27

Wortprotokoll

Es gibt zwei Gründe, warum man dem Nichteintretensantrag zustimmen sollte. Zuerst einmal untersteht dieser Beschluss dem fakultativen Staatsvertragsreferendum. Dieses ist für Verträge vorgesehen, so die Bundesverfassung, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert. Also geht es nicht um ein unbedeutendes Übereinkommen, sondern es hat Auswirkungen auf die arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Es ist zu bemängeln, dass es sich um ein detailliertes und vor allem nichtausgereiftes Übereinkommen handelt. Die Auswirkungen sind zum Teil unklar, ausserhalb der Lücke, die hier zur Diskussion steht. Es ist ein Übereinkommen, das aus meiner Sicht diesen Namen gar nicht verdient, weil es nämlich von den Arbeitgebervertretern in der Internationalen Arbeitsorganisation nie unterstützt wurde.

Jetzt sagt der Bundesrat in seiner Stellungnahme, er könne diese Neuerung auf dem Verordnungsweg einführen. Ich möchte auf die Lücke, die hier zur Diskussion steht, nicht im Besonderen eingehen. Das haben die Kommissionssprecherinnen getan.

Der Hauptgrund der Ablehnung bezieht sich auf den Umstand, dass sich unser Land im Arbeitsrecht entgegen bisheriger Praxis eigenständig entwickelt und sich nicht in erster Linie an internationalen Übereinkommen und an internationalen Organisationen orientiert hat. Es hat und sollte weiterhin Gültigkeit haben, dass unser Recht nicht mithilfe eines internationalen Instruments verändert wird. Es haben dieses Übereinkommen bisher auch nur 22 von 183 Mitgliedstaaten ratifiziert. Interessanterweise fehlen die nordischen Staaten, die sonst in diesen Fragen ja eine Vorreiterrolle spielen. Das sollte eigentlich auch ein Hinweis darauf sein, dass man hier Zurückhaltung üben sollte. Die Gruppe der Arbeitgeber der Internationalen Arbeitsorganisation jedenfalls unterstützt dieses Übereinkommen nicht.

Es geht um unklaren materiellen Inhalt, der nicht ausdiskutiert ist, aber in erster Linie um den Umstand, dass man versucht, mithilfe des internationalen Rechts schweizerisches Arbeitsrecht zu verändern, und das, obwohl ein Teil der Sozialpartner damit nicht einverstanden ist. Es ist also eine Frage nicht nur des Inhaltes, sondern ebenso sehr des Vorgehens. Die Vertreter der Arbeitgeber sind auch in unserem Land, und etwas möchte ich deutlich sagen: Wenn man von Sozialpartnerschaft spricht, dann müssten mindestens die Arbeitgeber signalisieren, dass sie mit dieser Ratifizierung einverstanden sind. Die Kommissionssprecherinnen haben vergessen, darauf hinzuweisen, dass die Arbeitgeberorganisation geschlossen gegen die Ratifizierung dieses Abkommens ist. Und das ist keine Kleinigkeit, wenn man von Sozialpartnerschaft spricht!

Es ist kein sozialpartnerschaftliches Übereinkommen, das ist das Problem. Darum beantragen wir Ihnen Nichteintreten, und wir bitten Sie, diesem Nichteintretensantrag zuzustimmen.