de Courten Thomas · Nationalrat · 2012-09-27
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-27
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, dieser parlamentarischen Initiative zur Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 keine Folge zu geben. Es ist ein Abkommen, das sich nachweislich als rigid, als umständlich und kaum praktikabel erwiesen hat. Wenn es ein [PAGE 1773] taugliches Abkommen wäre, dann wären wohl auch mehr als 22 dieser über 180 Mitglieder der IAO dem Abkommen beigetreten. Das ist ein deutliches Indiz dafür, dass dieses Abkommen die Erwartungen nicht erfüllt.
Dieser Vorstoss von Madame Maury Pasquier ist, damals übrigens noch als Motion mit dem gleichen Anliegen, vom Nationalrat schon im Jahr 2002, also vor zehn Jahren, deutlich verworfen worden. Ich bitte Sie, bei diesem Entscheid zu bleiben, auch und gerade, weil sich der Mutterschutz in der Schweiz seither wesentlich weiterentwickelt hat, auch - das wird wohl kaum jemand abstreiten - über die Bestimmungen des IAO-Abkommens hinaus.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Schweizer Gesetzgebung im Bereich der Arbeitnehmerrechte und im Bereich des Mutterschutzes heute absolut ausreichend ausgestaltet ist und vor allem dass sie sich in der Praxis bewährt hat. Die SVP lehnt die Vorlage auch darum vollumfänglich ab. Stossend ist einmal mehr, dass das Schweizer Recht ohne Notwendigkeit an eine internationale Konvention angepasst oder vielmehr angebunden werden soll und damit auch die Selbstbestimmung des Schweizer Arbeitsrechts weiter eingeschränkt wird.
Auch die SVP anerkennt und unterstützt die Förderung und Pflege der Familie. Sie befürwortet insbesondere auch die selbstverantwortliche und eigenständige Erziehung der Kinder durch ihre leiblichen Eltern, was auch eine enge Mutter-Kind-Beziehung mit einschliesst.
Damit kommen wir auch zur Frage des Stillens; denn die einzig massgebende Frage ist hier, wieweit das Stillen während der Arbeitszeit anerkannt und entsprechend auch entlöhnt wird. Im Detail ist das heute nicht im Gesetz, sondern sozialpartnerschaftlich geregelt. Es ist auch darum sozialpartnerschaftlich geregelt, weil die Unterschiede in den Branchen dies rechtfertigen, weil so auf die besonderen Anforderungen der einzelnen Branchen auch entsprechend eingegangen werden kann.
Konkret gilt Stillzeit heute als Arbeitszeit. Die Pause wird gewährt und zu 100 Prozent entlöhnt. Bei der Frage, ob bei Verlassen des Arbeitsplatzes zum Zweck des Stillens ausserhalb des Betriebes die gleiche Regelung gilt, besteht eine Differenz, weil da in der Regel 50 Prozent als Arbeitszeit anerkannt werden und nicht 100 Prozent, wie das wohl gemäss IAO-Abkommen der Fall wäre. Wenn wir das aber künftighin so handhaben würden, dann hätten, wie Sie sich vorstellen können, viele Arbeitgeber gerade bei uns in der Grenzregion, in der längere Arbeitswege bestehen, zahlreiche Probleme angesichts der langen Arbeitswege bzw. der Wege, die fürs Stillen zurückgelegt werden müssen.
Das IAO-Übereinkommen Nr. 183 beinhaltet also eine grosse Rechtsunsicherheit bezüglich der konkreten Umsetzung, vor allem aber auch bezüglich der Weiterentwicklung. Wir wollen hier in der Schweiz lieber weiterhin sozialpartnerschaftliche Lösungen haben als von ausserhalb vorbestimmte Regelungen, die unserer bestehenden Rechtsordnung und unseren branchenspezifischen Voraussetzungen keine Rechnung tragen. Grundsätzlich soll der Mutterschutz auf Basis der bewährten Sozialpartnerschaft gelöst bleiben. Eine internationale Bindung verhindert angepasste Lösungen für die unterschiedlichen Verhältnisse und Bedürfnisse der verschiedenen Branchen.
Ich fasse zusammen: Wir brauchen kein Gesetz, weil wir heute bereits eine partnerschaftliche Praxis haben, die sich bewährt hat. Zweitens wollen wir keine fremdbestimmte Weiterentwicklung des Mutterschutzes in unserem Land, und wir wollen drittens keine zusätzlichen Einschränkungen im Arbeitsrecht, die unsere Standortqualität weiter verringern.