preparatory:AB 178971
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-27
Wortprotokoll
"1:12" ist aus Sicht des Bundesrates kein Konzept. Es ist ganz sicher kein Konzept, um jemanden unter Kontrolle zu bringen, um unsere Wohlfahrt, unseren Wohlstand und unsere Sicherheit zu befördern, und es ist definitiv keines, um Leistungsanreize zu setzen. Kurz: Schütten wir das Kind nicht mit dem Bade aus! Ich rede von Arbeitsplätzen.
Ich wurde heute Morgen mehrfach zitiert, und zwar aus meiner Zeit als Unternehmer und Swissmem-Präsident. Ja, ich bestätige Ihnen, dass ich mich über die Fehlentwicklung einiger weniger Unternehmungen und einiger weniger Manager masslos geärgert habe, ja, ich habe in meinen damaligen Kreisen sogar ein Stück weit rebelliert. Wieso habe ich mich aufgelehnt? Weil ich genau die jetzt stattfindende Diskussion befürchtet habe - natürlich nicht wegen der Diskussion selbst, sondern wegen der damit verbundenen, zum Teil auch emotionalisierenden Aussagen.
Ich sage es noch einmal: Wir reden letztlich über Arbeitsplätze, wir reden letztlich über Vollbeschäftigung; ich kämpfe für die Vollbeschäftigung. Deshalb ist dies für mich nicht das Rezept. Für mich heisst Freiheit Verantwortung; diese Verantwortung ist da und dort nicht genügend erkannt oder nicht richtig gelebt worden. Wenn Fehler passiert sind - sogar gravierende Fehler, sogar die gesellschaftliche Kohärenz tangierende Fehler -, so müssen die Fehlbaren in die Schranken gewiesen werden. Es braucht dazu aber für mein Verständnis keine 1:12-Initiative. Es braucht Einsicht, es braucht Anstand, und es braucht sogar Mut, sich etwas vom globalen Markt zurückzunehmen. Wenn ich das sage, dann rede ich nur von den Spitzensalären in einigen wenigen Unternehmungen. Machen wir hier keinen Fehler! Es sind schon Fehler gemacht worden.
Ich wiederhole mich: Freiheit verlangt Verantwortung. Diese Verantwortung nehmen wir an, denn wir wissen, dass der Wohlstand umso grösser ist, und zwar für alle, je ausgeprägter das freiheitliche System ist. Wohlstand bedeutet für mich Arbeit, Arbeitsplätze, eine möglichst geringe Arbeitslosigkeit. Anders gesagt: Wohlstand bedeutet für mich Vollbeschäftigung und eine Perspektive für alle.
Deshalb stelle ich mich entschieden gegen die 1:12-Initiative. Ich glaube nicht, dass sie ein Rezept zur Erreichung der wichtigeren Ziele sein kann. Die wichtigeren Ziele sind die Beschäftigungsziele, die untergeordneten Ziele sind, dass wir gewisse Kreise zu ihrer Verantwortung zurückführen.
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne" am 18. Januar verabschiedet. Er beantragt Ihnen, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur [PAGE 1768] Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative vermag die von ihr gesteckten Ziele nach Ansicht des Bundesrates nicht zu erreichen. Ihre Umsetzung hätte letztlich zahlreiche Probleme rechtlicher und vor allem auch praktischer Natur zur Folge. Sie würde zu hohen administrativen Kosten führen. Die Massnahmen, die im Bereich der Lohnbildung und der Umverteilung der Einkommen bereits getroffen worden sind oder zurzeit entwickelt werden, sind besser geeignet. Ich spreche von der Lohnbildungspolitik, die in der Schweiz auf sehr bewährten Grundsätzen basiert. Bei den niedrigen und mittleren Löhnen stellen vor allem die Sozialpartnerschaft und die Gesamtarbeitsverträge das Fundament dar. In Bereichen, in denen kein Gesamtarbeitsvertrag existiert und wiederholt Missbräuche festgestellt werden, können die tripartiten Kommissionen Normalarbeitsverträge erlassen. Auch diese sind ein wichtiges Instrument geworden. Zudem strebt das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit die Eindämmung der Schattenwirtschaft und damit der prekären Arbeitsverhältnisse an.
Die Festlegung der hohen und höchsten Saläre muss Sache der Unternehmen selbst sein. Der Staat sieht von direkten Eingriffen in die Festsetzung von Löhnen bei privaten Unternehmen ab. Er setzt aber durch das Aktien- und Rechnungslegungsrecht Leitplanken, und zwar in Bezug auf die Corporate Governance. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die aktienrechtlichen Bestimmungen zur Corporate Governance im Allgemeinen und die Bestimmungen zu den Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften im Speziellen verbessert werden können; ich erinnere an den indirekten Gegenvorschlag zur Minder-Initiative.
Zudem wurde die Bankenregulierung aufgrund der Erfahrungen mit der letzten Finanzkrise verschärft. Die Exzesse bei den Salären der Finanzinstitute sind Gegenstand spezifischer Massnahmen, und die Finma hat zudem am 21. Oktober 2009 eine Weisung zu den Entlöhnungssystemen beschlossen. Zudem wurde mit der Änderung vom 30. September 2011 des Bankengesetzes, mit der "Too big to fail"-Gesetzgebung, der neue Artikel 10a eingeführt. Dieser berechtigt den Bundesrat, Massnahmen im Bereich der Vergütungen anzuordnen, sofern und solange einer systemrelevanten Bank oder ihrer Konzernobergesellschaft staatliche Beihilfe gewährt wird.
Noch ein Wort zum öffentlichen Sektor: Da legt der Staat - Bund und Kantone als Arbeitgeber oder als Eigner von öffentlich-rechtlichen Anstalten - Höchstgrenzen für die Löhne fest. Mit Ausnahme einiger weniger Unternehmungen - sie wurden alle heute Morgen mehrfach erwähnt -, nämlich Post, SBB und Ruag, wird das von der Initiative angestrebte Lohnverhältnis eingehalten.
Schliesslich ist für den Lebensstandard der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das letztlich verfügbare Einkommen von Bedeutung. Damit spielen neben den Löhnen auch die Abgaben und die Transferzahlungen eine Rolle. Der Staat strebt mit dem Steuersystem und mit zahlreichen Leistungen im sozialen Bereich einen Ausgleich der Einkommensverteilung an.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese bestehenden und geplanten politischen Massnahmen überzeugendere Resultate als die Initiative bringen werden. Fazit: Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne", und das ohne Gegenvorschlag.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Initiative kein wirksames Mittel gegen die zu hohen Löhne und die Lohnungleichheiten ist. Die bestehenden und geplanten politischen Massnahmen müssen überzeugendere Resultate bringen. Ich habe es gesagt, wir sind mit Auswüchsen konfrontiert; der Unmut wurde heute Morgen in aller Deutlichkeit und über alle politischen Grenzen hinweg zum Ausdruck gebracht. Ich warne Sie aber davor, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Es wurde gehandelt, Massnahmen sind ergriffen worden, und diese müssen jetzt umgesetzt werden.
Ich bitte Sie also, von der Initiative Abstand zu nehmen.