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Baader Caspar · Nationalrat · 2012-09-27

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-27

Wortprotokoll

Frau Bundespräsidentin, vorweg besten Dank für die Beantwortung unserer Fragen in der dringlichen Interpellation. Die SVP-Fraktion hat diese Debatte aus grosser Sorge um den Finanzsektor, um die Wirtschaft in unserem Land verlangt. Regierung und Parlament sind im Begriff, die Standortvorteile unseres Landes innert wenigen Jahren unter dem Druck aus dem Ausland zu opfern, ohne dass der Bundesrat eine klare Gegenstrategie hätte.

Zuerst zum Finanzplatz: Kaum waren die Folgen der Subprime-Krise und der Rettung der UBS durch die Nationalbank einigermassen überstanden, ist der Bundesrat beim Bankkundengeheimnis, das heisst beim Schutz der Privatsphäre der Bankkunden, eingeknickt, nur weil die OECD gedroht hat, unser Land auf eine schwarze Liste zu setzen. Der Kampf um die Marktanteile unter den Finanzplätzen wurde damit eröffnet. Unter dem Druck der OECD wurden überstürzt neue Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, der Informationsaustausch und die Amtshilfe eingeführt. Zuerst geschah dies mit doppelter Identifikation der Bank und des Kunden. Kurz darauf erfolgte eine Lockerung bei den Identifikationsvoraussetzungen. Neu sollen sogar Gruppenanfragen zulässig werden.

"Weissgeldstrategie" lautet das Zauberwort des Bundesrates. Doch das ist keine Strategie, die diesen Namen verdient. Es ist eine Kapitulation, weil sie nur zum Ziel hat, den unangenehmen Druck aus dem Ausland abzubauen. Sie zielt aber nicht darauf ab, die Marktanteile zu erhalten und die über 140 000 Arbeitsplätze im Bankensektor zu sichern. Vor allem dient sie auch nicht dazu, Rechtssicherheit zu schaffen, was dringend nötig wäre, um das Vertrauen der ausländischen Kunden zurückzugewinnen, welche immerhin die Hälfte des in der Schweiz verwalteten Vermögens stellen.

In das Kapitel der Rechtssicherheit gehört auch die Bewilligungserteilung des Bundesrates an unsere Banken zur Auslieferung der Bankmitarbeiterdaten in die USA.

Frau Bundespräsidentin, in Ihrer Antwort auf unsere Frage 1 schreiben Sie dazu, dass die Bewilligung des Bundesrates lediglich eine Grundlage dafür bilde, aber keinen Freibrief für die Datenübermittlung schaffe. Effektiv sieht die Sachlage aber etwas anders aus, wenn man Herrn Engeler in seinem Artikel in der heutigen "Weltwoche" glauben darf. Anscheinend hat Ihr Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung die Banken schriftlich angewiesen, sämtliche Aktivitäten sämtlicher Mitarbeiter zwingend der US-Steuerbehörde, der IRS, zu übermitteln. Es seien nicht nur Interna der Mitarbeiter offenzulegen, sondern auch das ganze Umfeld, alle Personen und Banken, die Vermögen auf das betroffene Konto überwiesen haben. Das kann jeden Verwandten, Bekannten und jede Regional- oder Kantonalbank treffen. Frau Bundespräsidentin, was stimmt jetzt hier? Haben Sie solche Weisungen erteilt, und wenn ja, sind Sie bereit, diese offenzulegen?

Nun noch zu den Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland, England und Österreich und zur Frage des Inkrafttretens des Steueramtshilfegesetzes und der darin verankerten Gruppenanfragen: Ihre Antwort, Frau Bundespräsidentin, zu unserer Frage 2 betreffend die Rückwirkung steht im Widerspruch zur Antwort, die Sie mir auf meine diesbezügliche Frage in der Diskussion vom 12. September gegeben haben. Ich bitte Sie, hier heute Klarheit zu schaffen, vor der morgigen Schlussabstimmung und vor der Volksabstimmung.

Ganz konkret: Auf welches Datum hin wird der Bundesrat das Steueramtshilfegesetz in Kraft setzen? Was bedeutet dies für all jene Deutschen, Engländer und Österreicher, die sich nicht der Abgeltungssteuer unterwerfen wollen und die ihr Vermögen nach dem 18. Juli 2012 noch aus der Schweiz abziehen möchten? Werden deren Namen offengelegt oder nicht, wenn eine diesbezügliche Gruppenanfrage folgt? Meines Erachtens sind wir es unseren ausländischen Kunden schuldig, dass wir hier eine klare Antwort haben. Wenn dem nämlich so wäre, würden wir künftig alle Änderungen im OECD-Standard rückwirkend übernehmen, und damit würden wir alle ausländischen Kunden in unserem Land ihrer [PAGE 1758] Rechtssicherheit berauben, und sie würden den Rechtsschutz verlieren.

Ich bitte Sie, uns heute eine klare Antwort zu diesen beiden Fragen zu geben, und danke Ihnen bestens.