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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2012-09-28

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-28

Wortprotokoll

Seit 2002 bzw. 2003 behandeln wir alle zwei Jahre wieder diese zwei Initiativen, die parlamentarische Initiative Polla und die Standesinitiative Tessin, in diesem Rat. Jedes Mal bittet Sie eine Mehrheit der Kommission, diese Initiativen abzuschreiben. Eine knappe Minderheit unserer Kommission hingegen bittet Sie zum vierten Mal, die Frist für die Behandlung dieser Initiativen um zwei weitere Jahre zu verlängern. Beide Initiativen verlangen eine einmalige allgemeine Steueramnestie auf allen Einkommens- und Vermögenssteuern für natürliche Personen auf Bundesebene. Die Amnestie würde einmalig allgemein und unbedingt gelten, allerdings wäre sie mit einer Abgeltungsgebühr, die höchstens fünf Prozent des nichtdeklarierten Vermögens ausmachen würde, verbunden.

Zur Erinnerung: Im Laufe des 20. Jahrhunderts gab es bereits drei allgemeine Steueramnestien. Die letzte generelle Steueramnestie erfolgte im Jahr 1969. Alle bezogen sich auf die Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern. Die letzte Steueramnestie ermöglichte einen Rückfluss von 11,5 Milliarden Franken in den Wirtschaftskreislauf, womit auch gesagt ist, dass die Steuerehrlichkeit in unserem Land, offenbar mindestens damals, eine relative war. Ob diese heute besser ist, darf bezweifelt werden, wenn man die Hartnäckigkeit unseres Rates und der Minderheit unserer WAK betrachtet, die sich in den letzten Jahren für eine allgemeine Steueramnestie ausgesprochen haben.

Seit dem Einreichen der parlamentarischen Initiative Polla und der Standesinitiative Tessin sind wir aber nicht untätig geblieben. Ich erinnere einfach daran, dass zwischenzeitlich, am 1. Januar 2010, im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer die vereinfachte Nachbesteuerung von Erben und die Einführung der straflosen Selbstanzeige in Kraft getreten sind. Auch haben einige Kantone in autonomer Vorgehensweise eine kantonale Steueramnestie erlassen, so z. B. mein eigener Kanton, der Kanton St. Gallen.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen nun zum vierten Mal, diesmal mit 13 zu 12 Stimmen, beide Initiativen abzuschreiben. Der letzte gleichlautende Antrag stammt aus dem Jahr 2010. Eine Minderheit will ein weiteres Mal die Behandlungsfrist um zwei Jahre verlängern.

Es gibt verschiedene Gründe, die für eine Abschreibung sprechen. Ich gehe ganz kurz auf diese ein.

1. Wie bereits gesagt, hat das Parlament mit dem Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige einen Gesetzerlass beschlossen, welcher bereits in Kraft ist.

2. Die Befreiung von der Strafsteuer - zu der es kommt, wenn man sich selbst anzeigt - schafft einen positiven Anreiz.

3. Eine allgemeine Steueramnestie ohne Nachsteuern, wie dies die Initiativen verlangen, würde den Grundsatz der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen ganz klar verletzen.

4. Die Mehrheit der Kommission unterstützt die Abschreibung auch, weil in ihren Augen eine allgemeine Steueramnestie ohne Nachsteuerpflicht nicht nur den Grundsatz der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen verletzt, sondern auch die Steuermoral untergräbt. [PAGE 1786]

Angesichts dieser Argumente und angesichts der Tatsache, dass wir im Parlament bereits eine zielgerichtete kleine Amnestie beschlossen haben, beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, die Abschreibung dieser zwei Vorstösse vorzunehmen.

Die Minderheit spricht sich erneut für eine Fristverlängerung bei beiden Initiativen aus, weil die Vereinfachung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige ungenügend seien. Es brauche eine echte Steueramnestie. Die Minderheit verlangt deshalb eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema. Eine solche Auseinandersetzung sei nur mit einer Fristverlängerung möglich, was die Mehrheit natürlich bezweifelt.

Ich erinnere Sie einfach noch ganz kurz daran, dass die parlamentarische Initiative Polla unter dem alten Parlamentsgesetz eingereicht wurde, mit der Folge, dass sich der Ständerat nie zu dieser parlamentarischen Initiative geäussert hat. Es macht keinen Sinn, dass wir hier die Debatten alle zwei Jahre wieder weiterführen.

Ich lade Sie im Namen der Mehrheit der Kommission ein, diese Initiativen endlich abzuschreiben.