Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-25
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-25
Wortprotokoll
Besten Dank, Herr Nationalrat Jositsch, für diese Frage. Wir können mit dieser Formulierung - und eben nur mit dieser Formulierung - sicherstellen, dass die Kindesschutzbehörde eingeschaltet wird, wenn ein Elternteil mit dem Umzug des anderen nicht einverstanden ist. Genau das wollen wir. Wir wollen, dass die Kindesschutzbehörde schaut, wenn sich die Eltern nicht einigen können. Ich sage es noch einmal: Sie wird den Umzug nicht aktiv verhindern können, aber sie wird dafür sorgen, dass die Vereinbarung allenfalls angepasst wird.
Es müsste eigentlich gerade auch im Interesse des obhutsberechtigten Elternteils sein, dass hier die Vereinbarung in Bezug auf die Betreuung und auch in Bezug auf den Unterhalt und die finanziellen Fragen allenfalls neu überprüft wird. Das ist im Interesse des Kindeswohls - darum geht es hier. Nur mit dieser Formulierung können wir das sicherstellen.