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Vischer Daniel · Nationalrat · 2012-09-25

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-09-25

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, den Antrag der Minderheit Kiener Nellen abzulehnen. Natürlich, es gibt Fälle, wo tatsächlich der Ausgleich gewährleistet werden muss. Ich glaube aber nicht, dass die von der Minderheit vorgeschlagene Regelung hier tauglich ist. Schon das heutige Recht kennt Möglichkeiten - darauf hat Frau Huber hingewiesen -, bei geänderten Verhältnissen generell das Besuchsrecht und dessen Ausübung zu hinterfragen und Neuregelungen zu treffen. Es kommt dazu, dass diese Frage sowieso das Unterhaltsrecht beschlägt und nicht die elterliche Sorge.

Diese Lösung führt, wie sie jetzt daherkommt, meiner Meinung nach im Alltag zu einer krassen Überforderung der Gerichte. Blöd gesagt wird es fast ein bisschen zu einer Krämergeistszene, denn wenn es sich wiederholt, dass jemand das Besuchsrecht nicht ausübt, obwohl er müsste, dann ist es ja angezeigt, geänderte Verhältnisse geltend zu machen und die zuständige Richterin oder den zuständigen Richter diesbezüglich Massnahmen ergreifen zu lassen. Wenn es aber ein, zwei Fälle sind oder drei Fälle, dann ist es meiner Meinung nach letztlich gar nicht justiziabel, jedes Mal ein Schadenersatzbegehren einzuleiten.

Deswegen halte ich diese Bestimmung, die Sie, Herr Schwaab, jetzt mit Enthusiasmus zur zentralen Bestimmung erhoben haben, für in der Tendenz zwar richtig, sie wirft ein echtes Problem auf, aber ich glaube nicht, dass man es so regeln kann.