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Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-09-25

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-25

Wortprotokoll

Dem Minderheitssprecher möchte ich sagen, dass sich seit der letzten Differenzbereinigungsrunde doch einiges bewegt hat. In der ersten Runde hat der Ständerat den Antrag des Bundesrates noch ohne Gegenstimme unterstützt, gestern lautete das Resultat immerhin 23 zu 16 Stimmen. In unserer Kommission ist die Mehrheit gewachsen: Das letzte Mal hatten wir die Streichung dieses Antrages noch mit 14 zu 9 Stimmen beschlossen, heute Morgen mit 15 zu 8 Stimmen.

Frau Bundesrätin Sommaruga hat ausgeführt, rechtlich sei dieses Vorgehen zulässig. Das stimmt. Aber was rechtlich zulässig ist, ist staatspolitisch noch lange nicht klug. Ich möchte Sie - mit der Mehrheit - daran erinnern, dass es hier um grundrechtsrelevante Fragen geht. Es geht nicht nur um Verfahrensfragen, sondern um grundrechtsrelevante Fragen, die wir - auf Verordnungsstufe - an den Bundesrat delegieren würden. Die Verordnung erhielten wir nur zur Konsultation, aber nicht zum Beschluss.

Eine gesetzliche Verankerung solcher Testphasen ist nach Ansicht der Mehrheit rechtlich nicht notwendig. Wir wissen, dass der Bundesrat gegenüber Gesuchstellern aus sicheren Staaten ein 48-Stunden-Verfahren beschlossen hat - aufgrund des geltenden Gesetzes. Er prüft Mehrfachgesuche nicht mehr - aufgrund des geltenden Gesetzes. Dazu brauchte es keine Gesetzesänderung.

Schliesslich ergibt sich nach wie vor eine zeitliche Inkohärenz. Der Bundesrat will die Ergebnisse der Testphase sogenannt nahtlos in die Vorlage 2 einfliessen lassen. Die Vorlage 2 wird aber Anfang des nächsten Jahres in die Vernehmlassung gehen und kommt Anfang 2013 ins Parlament. Mit anderen Worten: Die Vorlage 2 wird im optimalen Fall 2014 in Kraft treten, die dreijährige Testphase wird aber bis ins Jahr 2015 dauern, also bis ein Jahr nach Inkrafttreten der Vorlage 2. Wie wollen Sie die Ergebnisse der Testphase in einen Gesetzgebungsprozess einfliessen lassen? Normalerweise wartet man den Ablauf einer Testphase ab und macht eine sorgfältige Evaluation, und das Ergebnis wird dann zum Gesetzesinhalt. Das ist hier gar nicht möglich.

Aus diesen Überlegungen empfehlen wir Ihnen, den Antrag der Mehrheit auf Festhalten, d. h. Streichen, zu unterstützen und bei Ihrem Entscheid der letzten Woche zu bleiben.