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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2012-09-25

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-25

Wortprotokoll

Jeder Streitfall über Kinder und über die Beziehung der Elternteile zu Kindern ist ein Streitfall zu viel. Die SVP hat seit Beginn grosse Bedenken dahingehend, ob mit dieser Revision die tatsächlichen aktuellen Probleme in der Praxis gelöst werden. Sie haben es gehört, wir sind für Eintreten und für einen Systemwechsel, doch stellt sich die entscheidende Frage: Können die heutigen Problemfälle mit der Gesetzesvorlage besser gelöst werden, bzw. werden die heutigen Streitfälle besser gelöst? Es ist für uns auch logisch und klar, dass wir mit dem Systemwechsel bei der bundesrätlichen Linie bleiben sollten. Doch das grösste Problem in der Praxis wird nicht gelöst, vielleicht kann es auch nicht gelöst werden, nämlich das Problem, dass der eine Partner dem anderen die vereinbarte oder durch die Kindesschutzbehörde oder das Gericht festgelegte elterliche Betreuung oder den vereinbarten und festgelegten persönlichen Verkehr mit den Kindern vorenthält. Die Revision stellt immer wieder das Wohl des Kindes ins Zentrum. Aber wird das Wohl des Kindes auch tatsächlich erreicht, wenn die gemeinsame elterliche Sorge von einem Elternteil dazu missbraucht wird, dem anderen Elternteil das Leben schwerzumachen?

Für lang andauernde Streitfälle haben wir keine Lösungsansätze. Es gibt solche Ansätze, das habe ich schon gesagt, wahrscheinlich auch gar nicht. Trotzdem sollten wir versuchen, auch die heutige Gerichtspraxis zu durchbrechen, und z. B. Artikel 274 Absatz 2 ZGB, in dem es unter anderem um den persönlichen Verkehr geht, ändern.

Das vorrangige Wohl des Kindes bedeutet vor allem auch Konstanz und Stabilität in Bezug auf seine engsten [PAGE 1631] Bezugspersonen und seine angestammte Umgebung. Es muss mit dem Systemwechsel beiden Elternteilen bewusst sein und werden, dass die alleinige elterliche Sorge Vergangenheit ist und dass die einst festgelegte Betreuung des Kindes und der persönliche Verkehr mit dem Kind nicht einfach einseitig geändert und über den Haufen geworfen werden können; auch nicht mit Tricks, Druckversuchen und aus persönlichen Interessen eines Elternteils.

Deshalb bitten wir Sie dringend, unseren Einzelantrag zu Artikel 274 Absatz 2 zu unterstützen.

Es ist für uns auch wichtig, dass der Aufenthaltsort des Kindes nicht ohne Absprache mit dem anderen Elternteil gewechselt werden kann. Die persönliche Betreuung des Kindes durch beide Elternteile und der persönliche Verkehr beider Elternteile mit den Kindern müssen in jedem Fall, auch bei der Frage des Wohnortswechsels, im Zentrum stehen. Wir hoffen, dass die Detaildebatte gerade in dieser Frage noch mehr Klarheit bringt.