Gross Jost · Nationalrat · 2001-12-13
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Ich spreche zu beiden Finanzierungsbeschlüssen, also Mehrwertsteuer und EO. Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, die Minderheit Egerszegi, die Minderheit Bortoluzzi zu Artikel 1 und den Eventualantrag Borer zu Artikel 1bis des Bundesgesetzes betreffend die Überweisung von Mitteln des Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung in die Invalidenversicherung (00.014, Vorlage 3) abzulehnen.
Auf der Einnahmenseite werden durch den Finanzierungsbeschluss II die Mehrwertsteuersätze um maximal 1 Prozent angehoben bzw. wird eine entsprechende Entscheidungskompetenz an den Bundesrat delegiert. Sind die Schulden der Invalidenversicherung getilgt, so senkt der Bundesrat die Sätze der Mehrwertsteuer wieder entsprechend.
Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass der Ertrag aus der Anhebung dieser Mehrwertsteuersätze vollumfänglich an die Invalidenversicherung gehen soll, im Sinne der entsprechenden Beschlüsse zur AHV. Die Minderheit will diesen Ertrag dem Bundesamt im Ausmass der Rückstellungen des Bundes für die IV in Abzug bringen. Die Argumente sind ausgetauscht, ich erspare sie Ihnen.
Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass es dem Willen des Volkes entspricht, den ganzen Betrag ausschliesslich für die AHV bzw. hier für die IV zu verwenden.
Als zusätzliche Finanzierungsmassnahme wird ein weiterer Kapitaltransfer von 1,5 Milliarden Franken von der EO zur IV beschlossen. Die Minderheit Bortoluzzi will 3 Milliarden Franken an die IV überweisen. Es ist allen klar - auch der freisinnigen Fraktion, aus deren Reihen die Parlamentarische Initiative zur Einführung der Mutterschaftsversicherung kommt -, dass dieser Antrag der Minderheit die Finanzierung der Mutterschaftsversicherung über die Erwerbsersatzordnung gefährden will. Aus den gleichen Gründen ist auch der Antrag Borer abzulehnen, der den EO-Beitragssatz auf 0,2 Prozent zementieren will.
Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass mit diesen Finanzierungsbeschlüssen nicht der ganze Spielraum möglicher Überlegungen im Bereich der Finanzierung ausgeschöpft ist. Es wurde darüber diskutiert, das frei werdende ALV-Lohnprozent allenfalls für die IV zu verwenden. Wir waren aber der Auffassung, dass jetzt diese Vorlage nicht damit belastet werden soll. Es wird jedoch Aufgabe des Ständerates sein, eine Gesamtschau vorzunehmen.
Ich möchte zwei Bemerkungen anfügen. Wenn jetzt so getan wird, als ob dieses materielle Paket, das wir verabschiedet haben, insgesamt einen Ausbau der Leistungen mit sich bringe, dann stimmt das eben nicht. Wir haben die Zusatzrenten abgeschafft; wir haben die Härtefallrente aufgehoben. Ich zitiere, Herr Hess und Herr Borer, aus dem Mitbericht der Finanzkommission. Sie schreibt ganz klar: "In Bezug auf das Konsolidierungsziel auf der Ausgabenseite im Durchschnitt der ersten fünfzehn Jahre ist somit von Einsparungen bei der IV im Umfang von insgesamt 55 Millionen Franken pro Jahr auszugehen. Sobald sämtliche Zusatzrenten ausgelaufen sind, hat die Revision für die IV Einsparungen von 232 Millionen Franken pro Jahr zur Folge."
Hier gibt es noch kleine Retouchen. Es kommen die Mehrausgaben der Ergänzungsleistungen für die bedarfsbezogene soziale Absicherung von Behinderten mit hohem Assistenzbedarf hinzu, etwa 50 bis 100 Millionen Franken. Aber demgegenüber werden ja auch wieder weniger stationäre Pflegeplätze notwendig sein; hier gibt es also wieder einen Einspareffekt. [PAGE 1979]
Wichtig ist jedoch, dass wir grossmehrheitlich etwas beschlossen haben, was das Konsolidierungsziel im Rahmen der IV nicht aus den Augen verliert.