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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2012-09-17

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-17

Wortprotokoll

Unsere Delegation war in der Kommission geteilt. Ich bitte Sie trotzdem, der Kommissionsmehrheit zu folgen und diesen ganzen neu vorgeschlagenen Artikel 112b zu streichen.

Herr Bäumle hat ja schon darauf angespielt, dass da gewisse Animositäten bestünden. Es sind keine Animositäten. Es ist einfach ein gewisses Erstaunen, dass der Ständerat, der sich doch immer auf sein reflektiertes Vorgehen etwas zugutehält, in der Differenzbereinigung einen plötzlichen Energieanfall bekommen hat und nun dem Bundesrat Carte blanche erteilen will, einmal etwas auszuprobieren und zu schauen, ob das, was der Bundesrat dann vielleicht einmal in der Vorlage 2 bringen will, auch funktioniert. Herr Bäumle, das ist keine Animosität. Ich stelle einfach fest, das ist die Ratlosigkeit gewordene Beschlussfassung des Ständerates.

Der gleiche Ständerat war in dieser Debatte Erstrat. In der Frühjahrssession hat der Ständerat ausreichend Zeit und Gelegenheit gehabt, sich mit der Materie auseinanderzusetzen. Das hat er nicht getan. Er hat damals beschlossen, durchzuwinken, was vorgelegen hat, und zu warten, dass die Vorlage 2, vom Bundesrat versprochen auf Ende Jahr, kommen würde. Wenn er jetzt aus dem Dämmerschlaf erwacht ist und meint, er müsse noch kreativ werden, dann stellt sich schon die Frage, warum erst jetzt und warum ausgerechnet so. [PAGE 1431]

Warum erst jetzt? Darauf habe ich in der Kürze der Zeit keine ausreichende Antwort gefunden. Die Asylsituation hat sich seit dem Frühling nicht verändert, und wenn sie sich verändert hat, dann nicht zum Besseren. Und warum ausgerechnet so? Auch hier liefert der Ständerat keine Antwort. Denn er beschliesst ein Pilotprojekt, ohne den Inhalt genau zu definieren, und legt dann vertrauensvoll alles in die Hände von Bundesrat und Verwaltung und die eigenen Hände in den Schoss.

Wenn nun die Minderheiten mit Anträgen versuchen, von dieser Idee noch etwas zu retten, dann stellt sich schon die Frage, ob sie das auch tun würden - diesen Blankocheck einer Bundesrätin zu geben -, wenn da vorn zum Beispiel noch der Justizminister von 2004 sitzen würde. Zu Recht würden sie dann aufschreien und sagen, dass es eine Kapitulation des Parlamentes wäre, in der eminent politischen und rechtlichen Problematik des Asylwesens dem Bundesrat zu erlauben, zu machen, was er wolle. Man kann doch nicht so tun, als ob die ganze Diskussion um das Asylthema ungefähr das Gleiche sei wie die versuchsweise Einführung von Tempolimitzonen durch eine bundesrätliche Verordnung. Das Beispiel, das ich jetzt erwähnt habe, wurde in der Kommission vom Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz genannt. Das ist juristisch vielleicht korrekt, aber politisch gefährlich, egal welche Partei im EJPD sitzt.

Ein letzter Grund, warum man das ablehnen sollte: Wenn Sie hier dem Bundesrat die Vollmacht geben, zuerst Erfahrungen zu sammeln, damit er weiss, was er dann wirklich wollen soll, und uns dann dieses vorzuschlagen, dann garantiere ich Ihnen, dass das nicht mehr Ende dieses Jahres und auch nicht im nächsten Jahr passieren wird. Der Bundesrat wird dann immer darauf verweisen, dass er zuerst auswerten muss, dass er prüfen will, bevor er handelt. Deshalb machen meines Erachtens auch die Ständeräte einen wesentlichen Fehler, wenn sie von ihrer ursprünglichen Forderung, auf Ende Jahr vom Bundesrat die Vorlage 2 zu erhalten, abrücken und hier einen Blankocheck ausstellen, der genau die Erfüllung dieses ständerätlichen Wunsches verunmöglicht.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, diesen Artikel nicht zu übernehmen, sondern ihn ganz zu streichen und bei den restlichen Differenzen, die noch folgen werden, die Version des Ständerates zu übernehmen.

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