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Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-09-17

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-17

Wortprotokoll

Mit diesem Artikel zur "Nutzung von Anlagen und Bauten des Bundes zur Unterbringung Asylsuchender" sollen die Kantone entlastet werden. Es macht nämlich wenig Sinn und erschwert das Verfahren, wenn Asylsuchende im Dublin-Verfahren auf die Kantone und Gemeinden verteilt werden. Um den Vollzug direkt ab Bundeszentren machen zu können, braucht es mehr Plätze. Wenn nun Anlagen und Bauten des Bundes umgenutzt werden und wenn man das nur für ein Jahr tut, stellt sich aber schon die Frage der Verhältnismässigkeit, wie dies auch die Überlegungen des Ständerates sind. Es braucht nämlich gewisse bauliche Anpassungen der Anlagen, die Kantone müssen konsultiert werden, und es braucht, auch wenn die Bevölkerung kein Mitspracherecht hat, eine gewisse Akzeptanz der Gemeinden, der Bevölkerung. Diese ist genauso schwierig zu gewinnen, ob nun eine Unterkunft für die Dauer von einem Jahr oder für die Dauer von drei Jahren geschaffen werden muss.

Organisatorische, logistische und finanzielle Gründe sprechen für drei Jahre und damit für die ständerätliche Fassung. Die CVP/EVP-Fraktion wird mehrheitlich dem Ständerat folgen.

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