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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-17

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-17

Wortprotokoll

Heute ist es so, dass die Publikation bei sogenannten WTO-Ausschreibungen oder -Beschaffungen in mindestens zwei Amtssprachen zu erfolgen hat. Wird ein Auftrag nicht in französischer Sprache ausgeschrieben, so muss zusätzlich eine Zusammenfassung in französischer, englischer oder spanischer Sprache beigefügt werden.

Es ist so, dass die Beschaffungen dann nach dem wirtschaftlich günstigsten Angebot zu erfolgen haben, das heisst, dass der Zuschlag dort zu erteilen ist. Da kann man keine Abweichungen machen - das möchten Sie ja auch nicht, Herr Nationalrat Hodgers -, da kann man auch keine Abweichungen zugunsten einer Sprache machen: Es ist die Qualität, die zählt.

Es werden grosse Anstrengungen gemacht, um bei den Ausschreibungen des Bundes die Teilnahme der Anbieter aus der französischsprachigen Schweiz zu fördern. Das Bundesamt für Bauten und Logistik führt Informationsveranstaltungen in der Romandie durch, um in der Romandie auch aufzuzeigen, wie man vorzugehen hat, und um das zu fördern. Den Anbietern wird auch ein Simap-Abonnement, das sind die elektronischen Ausschreibungsplattformen, in französischer Sprache angeboten. Da haben sie immer die Möglichkeit, Ausschreibungen bestimmter Branchen und Vergabestellen zu vergleichen und sich darüber zu informieren. Die Anbieter können ihr Angebot in der Amtssprache ihrer Wahl einreichen - also in Französisch, Deutsch, Italienisch oder Romanisch -, es sei denn, die Beschaffungsstelle habe die Wahlmöglichkeit begründeterweise eingeschränkt. Es ist auch so, dass die Vertragsvorlagen die AGB des Bundes in allen Amtssprachen enthalten.

Wir gehen im Bundesrat, auch wenn Sie das nicht so ganz glauben, tatsächlich von der Gleichwertigkeit der Landessprachen aus; wir unterstützen das auch und bemühen uns darum. Wir haben jetzt auch im Zusammenhang mit der Neubesetzung der Stelle des Delegierten für [PAGE 1452] Mehrsprachigkeit - Sie wissen, dass Herr Dumartheray gekündigt hat und auf Ende Jahr unsere Dienste verlassen wird - diese Position neu zu definieren und auch über die Unterstellung zu diskutieren. Wir klären dabei die Frage, wo der oder die Sprachbeauftragte angesiedelt sein soll, damit diese Person möglichst wirksam ihre Arbeit machen kann. Wir sind also sehr sensibilisiert für diese Fragen. Wir haben seit Dezember 2010 in der Bundeskanzlei auch einen Berater für Sprachenpolitik. Ich denke, es ist einiges geschehen, aber Sie sagen zu Recht, es könne noch mehr geschehen.

Ich habe mich heute Nachmittag in der Fragestunde bei Herrn Nationalrat Cassis entschuldigt, weil wir eine Ausschreibung, einen Projektwettbewerb, für die Villa Maraini in Rom nicht auf Italienisch, sondern nur auf Deutsch und Französisch ausgeschrieben haben. Trotzdem sind dort 26 Angebote in italienischer Sprache eingegangen - also ungefähr die Hälfte, das ist ein gutes Verhältnis. Es hat also dort funktioniert.

Ich teile natürlich die Auffassung, dass wir eigentlich viele Instrumente haben, dass es aber heute eine Frage der effizienten Umsetzung ist; und daran müssen wir hier arbeiten. Ich möchte lieber die Kräfte dort investieren, als wieder irgendeinen Bericht zu machen. Wir wissen, wo wir noch Schwächen haben, und wir möchten gerne daran arbeiten.

Darum beantragen wir die Ablehnung des Postulates - nicht weil wir Ihr Anliegen nicht verstehen würden, sondern weil wir eben das umsetzen müssen, was wir haben.