Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-17

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-17

Wortprotokoll

In der am 1. Januar 2009 in Kraft gesetzten Finma-Personalverordnung liegt die Obergrenze des Basislohns für Funktionen unterhalb der Direktorin oder des Direktors bei 300 000 Franken; jene der variablen Lohnkomponente liegt, wie Herr Pelli gesagt hat, bei 60 000 Franken. Wenn es aufgrund dieser Rahmenbedingungen nicht möglich sein sollte, die gewünschte Fach- oder Führungskraft zu rekrutieren, hat man [PAGE 1454] die Möglichkeit, mit Zustimmung der Vorsteherin oder des Vorstehers des EFD einen Basislohn von über 300 000 Franken festzulegen; auch das ist gesagt worden. Damit ist sichergestellt, dass die Finma bei der Lohnfestsetzung die Arbeitsmarktverhältnisse berücksichtigen und kompetente sowie erfahrene Personen anstellen kann.

Diese Möglichkeit wird, das kann ich Ihnen aus Erfahrung sagen, von der Finma punktuell genutzt. Die Entwicklungen in der Finanzdienstleistungsbranche, die unter anderem zu einer markanten Redimensionierung der variablen Lohnbestandteile geführt haben, steigern indirekt auch die Attraktivität der Verfügungspakete, also der Möglichkeiten, die wir bei der Finma haben, sodass sich die Wettbewerbsfähigkeit der Mitarbeitenden der Finma auf dem Arbeitsmarkt in der letzten Zeit sogar noch verbessert hat; das sehen wir, wenn wir rekrutieren müssen. Zudem ist die Finma mit ihrer Aufgabenstellung nur bedingt konjunkturellen Schwankungen unterworfen, entsprechend hat sie auch keine unternehmerischen Risiken. Das schlägt sich in der erhöhten Arbeitsmarktsicherheit der Mitarbeitenden nieder.

Wir sind uns bewusst, dass die Finma als Aufsichtsorgan auf dem Arbeitsmarkt unter anderem auf die Rekrutierung praxiserfahrener Führungskräfte aus der Finanzbranche angewiesen ist. Wir erachten aber die bestehenden Möglichkeiten der Entlöhnung als ausreichend. Im Übrigen wurde diese Frage ja intensiv diskutiert. Als man von der Eidgenössischen Bankenkommission zur Finma übergegangen ist, hat man intensiv darüber diskutiert, wie die Lohnstruktur aussehen soll. Schliesslich zeigt nun auch der Bericht des Bundesrates vom 12. Mai 2010, "Das Verhalten der Finanzmarktaufsicht in der Finanzmarktkrise - Lehren für die Zukunft", auf, dass es der Finma seit der Aufnahme ihrer Tätigkeit durchaus gelungen ist, Leute, Spezialisten mit mehrjähriger Erfahrung im Finanzbereich für diese Aufsichtstätigkeit zu gewinnen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen daher, die Motion abzulehnen.