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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-06-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-06-14

Wortprotokoll

In Block 8 geht es um neue Strafbestimmungen für Asylsuchende und ihre Helfer, um die Haftbedingungen und um die Wiedereinführung der Finanzierung von Haftplätzen durch den Bund.

Was ist mit der Einführung von neuen Strafbestimmungen bei Missbrauch des Asylrechts durch die Schaffung von subjektiven Nachfluchtgründen gemeint? Es kommt immer wieder vor, dass Asylsuchende in der Schweiz an Demonstrationen teilnehmen oder im Internet regimekritische Äusserungen publizieren; das können und dürfen sie tun. Es gibt aber auch Asylsuchende, die damit lediglich bezwecken, neue asylrelevante Sachverhalte zu schaffen, welche zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft führen sollen. Das soll neu sanktioniert werden. Die strafrechtliche Sanktion soll sich insbesondere gegen diejenigen Personen richten, die den Asylsuchenden dabei helfen. Wenn damit auch noch eine Bereicherungsabsicht verbunden ist, droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen. Wenn es keine Bereicherungsabsicht gibt, droht lediglich eine Busse.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und diese Bestimmung anzunehmen.

Weiter stellt sich die Frage der Unterbringung von Personen in Administrativhaft. Die Frage lautet: Dürfen solche Personen, wenn nicht genügend Administrativhaftplätze vorhanden sind, zusammen mit straffälligen Personen untergebracht werden? Ja, im Ausnahmefall soll es möglich sein. Allerdings ist der Bundesrat der Meinung, dass solche Personen wenn schon in gesonderten Räumen oder Blöcken untergebracht werden sollen, dass also abgewiesene Asylsuchende in Ausschaffungshaft oder Asylsuchende in Vorbereitungshaft zum Beispiel nicht zusammen mit einer Person eingesperrt werden sollen, die wegen einer schweren Körperverletzung im Gefängnis ist. Es wäre sicher sinnvoll und angemessen, Asylsuchende zumindest getrennt unterzubringen. Das ist der Unterschied zwischen dem Antrag der Mehrheit und dem Antrag der Minderheit. Die Minderheit ist der Meinung, es seien keine solchen Ausnahmen vorzusehen.

Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen.

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Zur dritten Frage: Es geht dabei um die mögliche Mitfinanzierung von Haftplätzen durch den Bund. Sie wissen, dass der Bund in einer früheren Phase bereits Haftplätze mitfinanziert hat. Jetzt sind die Kantone endlich gewillt, zusätzliche Administrativhaftplätze zu bauen. Der Bund begrüsst diese Massnahme; er ist auch bereit, gemäss dem Subventionsgesetz solche Haftplätze mitzufinanzieren. Ich bitte Sie, hier bei der Mitfinanzierung zu bleiben - so, wie wir sie gemäss den Grundsätzen des Subventionsgesetzes kennen. Damit würde der Bund, wie bei den anderen Haftplätzen auch, eine Mitfinanzierung von 35 Prozent vorsehen.

Die Minderheit möchte hier, dass der Bund die Finanzierung allenfalls auch vollständig übernehmen kann. Ich sage Ihnen einmal, um was für Zahlen es sich handelt. Wenn der Bund die geplanten oder notwendigen Haftplätze im Umfang von 35 Prozent mitfinanziert, wird ihn das ungefähr 42 Millionen Franken kosten. Wenn er sie vollständig finanziert, kostet es ihn rund 120 Millionen Franken.

Sie waren bei dieser Asylgesetzrevision schon ziemlich grosszügig, wenn es um die Finanzen ging. Sie haben neu Sicherheitspauschalen beschlossen; Sie haben neu Beschäftigungsprogramme für die EVZ beschlossen. Wir begrüssen Ihre Grosszügigkeit in diesen Bereichen, weil sie echt etwas bringt. Aber ich muss Sie schon auch bitten: Es gibt im Asylbereich eine Aufgabentrennung; ich glaube, es ist nicht sinnvoll und nicht angemessen, dass der Bund hier plötzlich in einem grossen Umfang neue Aufgaben übernimmt. Die Finanzierung war bisher ganz klar aufgeteilt, nämlich 35 Prozent für den Bund, und den Rest haben die Kantone übernommen.

Ich bitte Sie wirklich, hier die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.

Ich fasse zusammen: Der Bundesrat beantragt Ihnen, bei Artikel 115 Buchstabe d und Artikel 116 Buchstaben c und d des Asylgesetzes der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Er beantragt Ihnen, bei Artikel 81 Absatz 2 des Ausländergesetzes den Antrag der Mehrheit abzulehnen und die Minderheit zu unterstützen. Bei Artikel 82 des Ausländergesetzes, bei dem es um die Finanzierung der Haftplätze geht, beantragt Ihnen der Bundesrat ebenfalls, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.