Germann Hannes · Ständerat · 2012-09-11
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-11
Wortprotokoll
Bei Artikel 6 Absatz 1 geht es um die Zusammensetzung der ständigen Delegationen in internationalen Versammlungen. Der Absatz entspricht grösstenteils geltendem Recht. Eine einzige Änderung ist bei Absatz 1 Buchstabe a vorgesehen: Im Gegensatz zur Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, zur Delegation Efta/Europäisches Parlament, zu den Delegationen bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF), der Parlamentarischen Versammlung der OSZE sowie der Parlamentarischen Versammlung der Nato gibt es bei der Delegation bei der Interparlamentarischen Union (IPU) heute keine Stellvertreterregelung. Darum soll für das Präsidium der Delegation bei der IPU die Möglichkeit geschaffen werden, im Verhinderungsfall eine Vertretung aus der gleichen Fraktion zuzulassen bzw. zu bestimmen. Hier schlägt Ihnen die Kommission einstimmig vor, der Delegation bei der IPU die gleiche Möglichkeit einzuräumen, die auch alle anderen ständigen Delegationen in internationalen Versammlungen haben, das heisst Festhalten gemäss Ständerat bzw. Entwurf der Kommission.
Mit der Abstimmung zu Artikel 6 Absatz 1 stimmt man implizit auch über die in Artikel 7 festgehaltene Organisation ab. Konsequenterweise hat der Nationalrat in Artikel 7 Absatz 2 eingefügt, dass sich die Mitglieder der Delegation bei der IPU an der Frühjahrs- und an der Herbstversammlung nicht vertreten lassen dürfen. Halten Sie bei Artikel 6 Absatz 1 indes an der Version des Ständerates fest, wie wir es Ihnen einstimmig beantragen, braucht es diese Ergänzung des Nationalrates selbstverständlich nicht.
Ich plädiere daher für Festhalten gemäss Beschluss des Ständerates bzw. Entwurf der Kommission.