Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2012-09-12
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-12
Wortprotokoll
Ich möchte hier jetzt wirklich aus meiner Praxiserfahrung ganz klar die Minderheit unterstützen.
Es ist so, dass Sie heute im geltenden Recht diese Vorschrift zur Trennung zwischen Untersuchungshaft, Strafvollzug und Administrativhaft haben, und das Bundesgericht ist auch sehr streng in dieser Frage. Der Antrag der Minderheit scheint mir jedoch gangbar zu sein, weil er ja moderat ist und sagt, dass die Vermischung nach Möglichkeit zu vermeiden sei, dass es aber vorübergehend und zur Überbrückung von Engpässen auch möglich sein solle, Administrativhäftlinge mit anderen Häftlingen zu mischen.
Ich muss Ihnen einfach sagen: In der Ausschaffungshaft fehlen in der Schweiz heute über zweihundert Plätze - über zweihundert! Es ist so, dass die Ausschaffungshaft auch etwas mit den schnellen Verfahren und dem Vollzug zu tun hat. Wenn man die Leute nicht inhaftieren kann, kann man sie auch nicht wegweisen. Es ist nicht so, wie die Sprecherin der Mehrheit gesagt hat, dass das nicht häufig ist. Ich habe mein Amt Ende Mai verlassen, und ich muss Ihnen sagen: In den Kantonen hat man damals nicht laut, aber etwas leise schon von Notentlassungen oder von Containerlösungen in der Untersuchungshaft gesprochen, weil einfach keine Plätze vorhanden waren. Ich musste damals auch noch den Entscheid fällen, dass man halt Untersuchungshäftlinge priorisiert. Sonst passiert es nämlich, dass beispielsweise auf gezielte Verhaftungen verzichtet werden muss. Wenn also die Polizei eine Aktion durchführen und beispielsweise Drogenhändler festnehmen will, muss sie warten, weil keine Gefängnisplätze da sind. Das ist eine Realität, das ist nicht Fiktion! Ich finde es vertretbar, dass man vorübergehend eine Vermischung der Häftlinge in Kauf nimmt, zumal die Kantone bei der Ausschaffungshaft ohnehin auch eine Priorität setzen und in der Regel Personen inhaftieren, die auch auffällig oder straffällig waren. Von daher ist das sicherlich praxisnah, weil diese sehr starke Trennung wirklich praxisfremd ist. Sie müssen beispielsweise in einem kleinen Gefängnis ein ganzes Geschoss für die Ausschaffungshäftlinge freihalten, und Sie können in der Zelle nebenan nicht einen Untersuchungshäftling einquartieren, obwohl dieser vielleicht in zwei Wochen dann auch zum Ausschaffungshäftling wird.
Ich finde, dieser Weg hier ist gangbar. Es geht darum, dass man wirklich auch die Verfahren beschleunigen kann. Nach Möglichkeit ist ja gemäss diesem Antrag die Vermischung zu vermeiden.
Ich bitte Sie hier wirklich aus der Praxis - es ist für die Praxis eine relativ wichtige Vorschrift -, die Minderheit zu unterstützen.