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Föhn Peter · Ständerat · 2012-09-12

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-12

Wortprotokoll

Dieser Antrag auf einen Artikel 112b kam an der letzten Sitzung; eigentlich wurde er von der Verwaltung neu vorgeschlagen. Wir haben ihn verabschiedet. Ich war sehr, sehr verunsichert und sagte: "Nein, das muss gestrichen werden; ich will keine Testphasen, ich will sofort etwas umgesetzt haben; ich will, dass wir wirklich Nägel mit Köpfen machen!" Hier geht es aber insbesondere um die Testphase für die Vorlage 2, die erst noch behandelt werden muss, da könnte ich meinen Antrag zurückziehen.

Ich habe das mit Herrn Comte und auch mit der Kommissionssprecherin besprochen. Ich könnte meinen Minderheitsantrag an sich zurückziehen und dem Antrag Comte folgen. Es ist schon richtig: Wenn der Bund etwas machen und etwas austesten will, soll man ihm das gewähren. Die Testphasen sollen eingeführt werden. Aber, dazu muss ich noch eine Klammer öffnen - Herr Minder hat ja auch einen entsprechenden Antrag gestellt -, die Testphase darf nur so lange laufen, wie die Dringlichkeit läuft. Das sind drei Jahre. Das wurde von mir aus gesehen falsch übernommen; in der [PAGE 694] Kommission haben wir es jedenfalls ganz klar so besprochen.

Im Antrag Comte gibt es aber auch einen Absatz 2, und mit diesem Absatz kann ich mich nun überhaupt nicht anfreunden. Es ist schon etwas Gewaltiges, wenn es da heisst: "Aus der Durchführung einer Testphase dürfen den Asylsuchenden in Bezug auf die Behandlung ihres Asylgesuchs keine Nachteile erwachsen." Was heisst das? Wenn wir kürzere Abläufe wollen, heisst es dann, das sei ein Nachteil. Bitte schön! Das dürfen wir natürlich auf keinen Fall machen! Wenn wir schon etwas machen wollen, wenn wir Nägel mit Köpfen machen wollen, ist es gerade die Verkürzung der Abläufe, der Beschwerdefristen usw. Diese müssen verkürzt werden, und das würde Absatz 2 ganz klar unterbinden. Das darf nicht sein!

Deshalb beantrage ich jetzt, dass wir Herrn Comte folgen - aber ohne Absatz 2. Absatz 2 muss unbedingt gestrichen werden. Ansonsten nützt diese Testphase gerade gar nichts - null und nichts, das muss ich gleich sagen. Ich bitte Sie, das so zu machen - Herr Comte kann noch Stellung nehmen.

Ich meine, die Einhaltung des Bundesrechtes, des Völkerrechtes ist gegeben; es ist ganz klar, dass das eingehalten wird. Aber irgendwelche Nachteile wird es irgendwo sehr wahrscheinlich geben, sei es für die Asylanten, die Asylsuchenden - welchen Status sie auch immer haben - oder sei es dann vielleicht sogar bei der Umsetzung. Mit diesem Absatz 2 würde man also ziemlich falsch liegen, denn dann würde man die ganze Geschichte wirklich nicht brauchen.

Ich bitte Sie, es so zu machen; mein Antrag wird gerade übersetzt, aber ich glaube, Sie verstehen, worum es geht. Entschuldigung, dass ich damit in wirklich letzter Sekunde gekommen bin.