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Germann Hannes · Ständerat · 2012-09-27

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-27

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Es gibt, kurz gesagt, sechs Gründe dafür:

1. Der Verwaltungsaufwand für den Vollzug der Rückerstattung ist erheblich.

2. Die Rückerstattungskosten machen im Vergleich zu den Sozialhilfekosten auf kantonaler Ebene einige wenige Prozente aus. Es handelt sich bei der Rückerstattung im Vergleich zu anderen Finanzströmen unter den Kantonen und innerhalb der Kantone um relativ bescheidene Beträge. Sie sehen das auf der Tabelle im Bericht; es wurde bereits darauf hingewiesen. Frau Fetz hat das Beispiel von Basel-Stadt gebracht, da macht die Differenz 3 Prozent aus. In Millionen Franken mag es viel sein, aber wenn Sie an das gesamte Volumen der Sozialhilfe und auch an die Tatsache, dass sich diese Umverteilungsströme wieder ändern können, denken, so relativiert sich das Ganze.

3. Es handelt sich um eine kleine Anzahl von Dossiers im Vergleich zu den übrigen Dossiers im Bereich Sozialhilfe, auch auf kommunaler Ebene.

4. Der Sozialtourismus spielt dank der Harmonisierung der Skos-Richtlinien unter den Kantonen nur noch eine untergeordnete Rolle.

5. Bereits bei der Einführung des Zuständigkeitsgesetzes war die Rückerstattung durch den Heimatkanton respektive die Heimatgemeinde umstritten.

6. Eine Kompensation der Rückerstattungspflicht durch ein anderes System wäre wiederum mit einem grossen Verwaltungsaufwand verbunden.

Darum bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr im Sinne der von der Kommissionssprecherin gemachten Ausführungen zuzustimmen.

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