Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2012-09-27
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-27
Wortprotokoll
Wie der Präsident gesagt hat, geht diese Vorlage auf eine parlamentarische Initiative unseres früheren Kollegen Philipp Stähelin zurück, der damit die Aufhebung der Bestimmungen über die Rückerstattungspflicht des Heimatkantons im Bundesgesetz vom 24. Juni 1977 über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG) verlangt. Dasselbe Anliegen verfolgte auch der Kanton Thurgau mit der Standesinitiative 10.315.
Für die Unterstützung Bedürftiger war bis im Dezember 1975 immer das heimatliche Gemeinwesen zuständig. Dann wurde für die Sozialhilfe das Wohnortsprinzip eingeführt. In der revidierten Bundesverfassung führte das zu Artikel 115. Dort heisst es klar: "Bedürftige werden von ihrem Wohnkanton unterstützt. Der Bund regelt die Ausnahmen und Zuständigkeiten." Diese Ausnahmen wurden mit der Revision des ZUG mit den Worten umschrieben, dass "die Kostenersatzpflicht des Heimatkantons auf die ersten zwei Jahre der Wohnsitznahme in einem Drittkanton beschränkt" werde.
Mit dieser parlamentarischen Initiative in der zweiten Phase soll nun die Kostenersatzpflicht ganz abgeschafft werden. Mit einer Übergangsfrist von vier Jahren soll nun vollständig zum Wohnortsprinzip übergegangen werden, weil der erforderliche Verwaltungsaufwand und die Summen, die zwischen den Kantonen hin- und hergeschoben werden, in keinem Verhältnis zueinander stehen und schwierig zu verantworten sind.
In der Tat ist der Verwaltungsaufwand sehr gross. In den Jahren 2005 und 2010 bezahlten die Kantone durchschnittlich etwa 60 Millionen Franken pro Jahr als Rückerstattung. Zieht man von dieser Summe jenes Geld ab, das sie erhalten haben, werden nur etwa 18 Millionen Franken von einem Kanton zum andern verschoben. Das klingt zunächst nach einer grossen Zahl. Wenn man allerdings einbezieht, dass jährlich etwa 1,8 Milliarden Franken an Sozialhilfegeldern bezahlt werden, dann ist der Verwaltungsaufwand für diese 3 bis 4 Prozent zu gross.
Deshalb hat die SGK des Ständerates der parlamentarischen Initiative Folge gegeben, und die Schwesterkommission stimmte diesem Beschluss zu.
Eine Subkommission der SGK machte Anhörungen mit Vertretern der Sozialdirektorenkonferenz und der Finanzdirektorenkonferenz, des Schweizerischen Städteverbandes und des Gemeindeverbandes und erarbeitete einen Vorentwurf. In einer Umfrage trug sie die aktuellsten Daten aus den Kantonen zusammen, um sich ein Bild machen zu können über die Höhe der Gelder, die auf diese Art und Weise als Rückerstattung von den Kantonen erhalten und weitergegeben werden. In Anhang I des Berichtes finden Sie eine Übersicht, die zeigt, was die einzelnen Kantone an Rückerstattung leisten und wie viel sie von den anderen entgegennehmen können.
Im Rahmen der Arbeiten wurde auch abgeklärt, ob es allenfalls Kompensationsmassnahmen braucht, zum Beispiel über eine Anpassung des NFA, und zwar für diejenigen Kantone, bei denen die Bilanz durch die Neuregelung nicht ganz ausgeglichen ist. Wir haben festgestellt, dass sich die Situation in einem Kanton - ob er Gewinner oder Verlierer bei dieser Lösung ist - von einem Jahr zum anderen sehr stark verändern kann, je nach Anzahl Sozialfälle. Es wurde schliesslich bewusst auf Kompensationsmöglichkeiten verzichtet, da es keinen gerechten Ansatz gibt und mit dieser Änderung des Bundesgesetzes der Verwaltungsaufwand ja tatsächlich verringert werden soll. In den meisten Kantonen kann der Ausgleich innerkantonal zwischen Stadt und Land erfolgen; eine Ausnahme bildet der Kanton Basel-Stadt.
Die Vorlage wurde den Kantonen zur Vernehmlassung unterbreitet und von 21 Kantonen gutgeheissen. Selbst die 5 ablehnenden Kantone waren nicht gegen die Neuregelung an sich, aber sie wünschten, dass die Ausfälle irgendwie aufgefangen werden können. Doch wie vorher beschrieben, konnten wir das nicht mit einem geringeren Aufwand lösen, und so würde ja eine Änderung des ZUG keinen Sinn mehr machen. Diese Änderung des ZUG vollzieht Artikel 115 der Bundesverfassung jetzt ganz und bringt eine wesentliche Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Kantone.
Deshalb bitte ich Sie namens der einstimmigen SGK - wir entschieden mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung -, auf die Vorlage einzutreten und die vorgeschlagenen Änderungen gutzuheissen.