von Graffenried Alec · Nationalrat · 2012-12-03
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2012-12-03
Wortprotokoll
Die Grünen unterstützen den Antrag der Mehrheit. Wir bitten Sie, diese Vorlage zu unterstützen und Artikel 190 der Bundesverfassung aufzuheben.
Sie haben sich ja Ihre Meinung bereits gebildet. Ich will daher nicht mehr weiter auf die bereits hinlänglich [PAGE 1971] ausgebreiteten Argumente eingehen. Nur dies: Von der Gegenseite haben wir - auch soeben wieder - gehört, die Verfassungsgerichtsbarkeit sei mit unserer direkten Demokratie nicht verträglich. Wir hätten ja das Korrektiv der direkten Demokratie; wir benötigten gar keine Verfassungsgerichtsbarkeit. Es trifft natürlich nicht zu, dass eine solche Unvereinbarkeit besteht. Wir haben ja bereits heute auf kantonaler Ebene - unsere Kantone sind ja direkte Demokratien - diverse Modelle der Verfassungsgerichtsbarkeit, die problemlos funktionieren. Wir haben auch eine schweizerische Version der Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene, nämlich die Verfassungskontrolle kantonaler Bestimmungen vor dem Bundesgericht; auch diese Kontrolle funktioniert problemlos. Eine kantonale Verfassungsbestimmung, die durch das Volk beschlossen worden ist, darf im Einzelfall sogar selbst dann nicht angewendet werden, wenn sie nur einer Bundesverordnung widerspricht. Das funktioniert gut und ist gleichzeitig eine tragende Säule unserer Rechtsordnung.
Wichtig ist, wie das bereits ausgeführt wurde, dass wir nicht eine abstrakte Normenkontrolle einführen, wie sie etwa in Deutschland gilt, vielmehr führen wir hier eine schweizerische Version ein. Das Bundesgericht würde nichts anderes tun, als es bereits heute bei seiner Prüfung der Verfassungsmässigkeit tut: Es prüft, ob eine Norm im Einzelfall nicht angewendet werden darf, weil sie eben der Verfassung widerspricht.
Die Verfassung ist unser höchstes Gesetz, sie hat die höchste Legitimation; sie wird in der obligatorischen Referendumsabstimmung von Volk und Ständen genehmigt. Genau in diesem Prozess der Verfassunggebung wollen wir unsere Verfassung anpassen und die Verfassungsgerichtsbarkeit einführen. Dieser Prozess ist eben der direktdemokratische Prozess, und diesen Prozess wollen wir auch in diesem Fall zur Anwendung bringen.
Soll die Verfassung geschützt werden, muss sie auch gegen ihr widersprechende Erlasse durchgesetzt werden. Sowenig eine Verordnung verfassungswidrig sein darf, so wenig darf ein Bundesgesetz gegen unsere Verfassung verstossen. Das gebietet das demokratische Prinzip. Wir müssen unsere demokratisch legitimierte Verfassung vor Verfassungsverletzungen schützen.
Ich bitte Sie daher, dieser überfälligen Neuerung zuzustimmen.