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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-03

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-03

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat im Jahr 2007 bekanntlich eine Botschaft unterbreitet, mit welcher die Lex Koller aufgehoben werden sollte. Ihre UREK war es, die Ihnen damals - das war im Jahr 2008 - beantragt hat, diese Lex Koller noch nicht aufzuheben und die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, dies verbunden mit verschiedenen Aufträgen an den Bundesrat.

Nun, was ist in der Zwischenzeit geschehen? Der Bundesrat hat selber gesagt, dass er diese Zusatzbotschaft bringen wolle. Er wollte aber das Inkrafttreten der flankierenden raumplanerischen Massnahmen abwarten, was unterdessen geschehen ist. Er wollte auch die Abstimmung über die Zweitwohnungs-Initiative abwarten, die in der Zwischenzeit ebenfalls vonstattenging. Es haben sich aber seit dem Jahr 2008 noch ein paar weitere Dinge geändert. Man kann das vielleicht so zusammenfassen, dass sich die Immobilien insgesamt von der Wertanlage zur Ertragsanlage gewandelt haben. Auch die UBS-Studie zum Schweizer Immobilienmarkt in der Risikozone, die kürzlich veröffentlicht worden ist, hat gezeigt, dass sich die Perspektive in dieser Weise geändert hat. [PAGE 1983]

Die Nachfrageseite hat sich verändert. Das Interesse an Investitionen in Immobilien ist stark gestiegen. Das ist nicht zuletzt auch eine Folge der Finanzkrise. Es ist eben viel institutionelles Kapital vorhanden, und die Teuerung ist tief. Die Schweiz als Insel der Stabilität ist auch attraktiv für Investitionen in Immobilien, und die strengeren Eigenkapitalvorschriften für die Banken haben sicher auch das Interesse an Investitionen in Immobilien steigen lassen. Ein Anhaltspunkt für diese Situation ist vielleicht, dass die Kapitalisierung von Immobilienfonds um 47 Prozent zugenommen hat, während bei börsenkotierten Immobilienfonds die Zunahme gar 112 Prozent beträgt.

Auch der Umstand, dass es immer mehr Einpersonenhaushalte gibt, wirkt sich selbstverständlich auf den Immobilienmarkt aus. Es gibt immer mehr Zweitwohnungen in den Städten; Zweitwohnungen sind nicht mehr nur ein Phänomen der Tourismusregionen. Selbstverständlich stärken auch die Zuwanderung und die damit verbundene Bevölkerungszunahme die Nachfrage nach Immobilien.

Aber auch die Angebotsseite hat sich verändert. Ein Faktor ist dabei die Annahme der Zweitwohnungs-Initiative: Es stehen nur noch die bisherigen Zweitwohnungen zur Verfügung, weil keine neuen Zweitwohnungen gebaut werden dürfen. Auch die Revision des Raumplanungsgesetzes wirkt sich aus. Die Situation sieht heute so aus, dass die Mieten steigen - trotz historisch tiefer Zinssätze, trotz grosser Bautätigkeit.

Die Lex Koller ist heute eigentlich noch das einzige Instrument, mit dem man auf der Nachfrageseite regulierend eingreifen kann. Die Lex Koller ist aber nicht nur ein Instrument bezüglich der Zweitwohnungen; gerade dafür wurden ja Ausnahmekontingente geschaffen.

Wenn Sie nun heute der Motion Ihrer UREK folgen - der Bundesrat beantragt Ihnen, das zu tun -, möchte ich trotzdem festhalten, dass die Lex Koller, die damit ja bestehen bleibt, nicht auf sämtliche Fragen, die sich gerade auch in Zusammenhang mit dem Immobilienmarkt oder der Raumplanung stellen, eine Antwort gibt. Die Lex Koller ist kein Allerweltsinstrument, das alle Probleme löst. Deshalb möchte ich Sie noch darüber informieren, dass der Bundesrat in seinem Bericht zur Zuwanderung, den er diesen Sommer verabschiedet hat, ganz klar sagt, dass die Entwicklung im Immobilienmarkt gerade auch in Zusammenhang mit der Zuwanderung angeschaut werden muss und dass man nach Instrumenten suchen muss, damit auch in Zukunft günstiger Wohnraum vorhanden ist.

Das heisst: Auch wenn Sie heute die Motion Ihrer Kommission annehmen, bedeutet das für den Bundesrat nicht, dass er zu diesem Thema keine Überlegungen mehr anstellt, im Gegenteil: Er muss die Situation weiterhin verfolgen. Er wird das tun, und er wird schauen, wie sich der Immobilienmarkt entwickelt. Das muss man eben auch in Zusammenhang mit der Zuwanderung und in Zusammenhang mit den Entwicklungen anschauen, die ich Ihnen anfangs geschildert habe.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion Ihrer UREK anzunehmen. Er beantragt Ihnen auch die Annahme des Postulates Hodgers.

[VS]

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