Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-03
Wortprotokoll
Die Niederlassungsfreiheit gibt allen Schweizerinnen und Schweizern das Recht, sich an jedem Ort des Landes niederzulassen. Dieses Recht gilt auch für Personen, die sich in einem Pflegeheim aufhalten. Keine Gemeinde darf einen Wohnsitzwechsel verweigern. Die neue Pflegefinanzierung wollte in Bezug auf die Wahlrechte von Personen in Pflegeheimen keine Änderungen einführen. Für die Restfinanzierung der Pflegekosten sind nun allerdings die Kantone zuständig. Es haben sich daher auch kantonal unterschiedliche Lösungen entwickelt, und diese können dazu führen, dass bei einem ausserkantonalen Heimaufenthalt Finanzierungslücken entstehen. Faktisch kann dies dazu führen, dass die freie Wahl des Wohnsitzes erschwert wird. Nach Auffassung des Bundesrates ist es in erster Linie jetzt Aufgabe der Kantone, die Probleme der Restfinanzierung zu lösen. Sie können namentlich interkantonale Vereinbarungen zur Klärung der Fragen abschliessen. Über den Dialog nationale Gesundheitspolitik, in dem auch die Pflegefinanzierung regelmässig ein Thema ist, ist der Bund zudem mit den Kantonen in direktem Kontakt.