Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-12-03
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-12-03
Wortprotokoll
Die erwähnten Zinsaufwände der Banken von 120 Milliarden Franken im Jahr 2007 und 25,6 Milliarden Franken im Jahr 2011 sind bei Weitem nicht vollständig der Verrechnungssteuer unterstellt. Vor der Finanzkrise belasteten die der Verrechnungssteuer nicht unterstellten Interbankguthaben mit hohen Zinssätzen den Zinsaufwand der Banken. Nach der Finanzkrise nahm das Volumen der Interbankguthaben ab. Aber es fielen gleichzeitig auch die Zinssätze der der Verrechnungssteuer unterstellten Zinsaufwände. Die Einnahmen der Verrechnungssteuer werden von den Zinssätzen der Sparguthaben und Anleihen beeinflusst. Die Einnahmen der Verrechnungssteuer in der Zinssparte, inklusive Anleihen der öffentlichen Hand und des Werkplatzes, waren bereits im Jahre 2009 gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Erreichten sie im Jahre 2008 noch 6,6 Milliarden Franken, so fielen sie im Jahre 2009 auf 5,7 Milliarden Franken. Im Jahre 2011 betrugen die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer auf Zinsen noch 4,0 Milliarden Franken. Die Nettoeinnahmen der Verrechnungssteuer entsprechen dem Saldo aus Bruttoeinnahmen, die um die Rückerstattungen vermindert sind. Das Verhältnis zwischen Bruttoeinnahmen und Rückerstattungen ist von Jahr zu Jahr relativ konstant. Die tiefen Zinssätze haben sich somit bereits seit dem Jahre 2009 auf die Bundesrechnung niedergeschlagen. Über die Auswirkungen der tiefen Zinszahlungen auf die Einkommenssteuern der natürlichen Personen liegen keine Grundlagen vor.