Huber Gabi · Nationalrat · 2012-12-03
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-03
Wortprotokoll
Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat am 28. Juni dieses Jahres mit 13 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen eine Kommissionsmotion beschlossen, welche den gleichen Wortlaut hat wie die Motion 12.3403 ihrer Schwesterkommission vom 21. Mai 2012. Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, in Ergänzung seiner Botschaft vom 8. September 2010 zur Teilrevision des SchKG ohne Verzug Bericht und Antrag über ein umfassendes Sanierungsverfahren im Obligationenrecht vorzulegen, das Unternehmenssanierungen vor der Einleitung eines formellen öffentlichen Nachlassverfahrens ermöglicht bzw. erleichtert. Das Verfahren soll, etwa durch Prüfung der Einführung von sogenannten Sanierungsdarlehen, Anreize für die rechtzeitige Unternehmenssanierung schaffen. Dabei soll einerseits im Interesse von Flexibilität und Sanierungserfolg die Eigenverantwortung der Gesellschaftsorgane erhalten werden, andererseits aber auch das Missbrauchspotenzial, z. B. durch Aktivenentzug, minimiert werden.
Das Geschäft 10.077, "Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz. Sanierungsrecht", ist zurzeit in Kommissionsberatung. Entgegen dem Wunsch verschiedener Vernehmlassungsteilnehmer beschränkt sich die Vorlage auf die Verbesserung der Sanierungsmöglichkeiten innerhalb des SchKG und damit auf Massnahmen nach der Genehmigung einer Nachlassstundung durch den Richter. Massnahmen zur Verbesserung der Sanierungsmöglichkeiten vor der Einleitung eines formellen öffentlichen Nachlassverfahrens sind darin nicht enthalten. Mit der Eröffnung eines solchen Verfahrens werden aber in der Praxis in der Regel bereits massiv Werte vernichtet, was eine Sanierung entsprechend erschwert.
Das Sanierungsrecht muss folglich im Obligationenrecht ergänzt werden. Es sind Anpassungen des materiellen Rechts und die Einführung eines eigentlichen Sanierungsverfahrens im Sinne der Motion nötig. Mit einer Ergänzung des Sanierungsrechts im Obligationenrecht können Anreize gesetzt werden, rechtzeitig zu sanieren; damit wird auch Vertrauen erhalten.
Der Bundesrat hat am 29. August 2012 die Annahme der nationalrätlichen Kommissionsmotion beantragt. Warum hat die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates eine Motion mit dem gleichen Wortlaut wie jene der ständerätlichen Kommission beschlossen? Es sind in erster Linie verfahrensmässige Gründe, welche für dieses Vorgehen sprechen. Wenn nämlich in beiden Räten gleichlautende Motionen eingereicht werden, werden sie auch in beiden Räten parallel behandelt. Damit wird zeitlich eine Session gewonnen, und der Bundesrat, der die Motion ja unterstützt, kann früher an die Arbeit.
Im Namen der Kommission ersuche ich Sie um Unterstützung der Motion.