Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2012-12-03
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-03
Wortprotokoll
Wenn in unserem Land vor dem Ersten Weltkrieg jemand bedürftig wurde, dann war der Heimatkanton für die aufkommenden Kosten zuständig. Seit dem Ersten Weltkrieg sind die Kantone in der Sozialhilfe schrittweise vom Heimat- zum Wohnortsprinzip übergegangen. Der eigentliche Wechsel zum Wohnortsprinzip fand 1975 statt. Nun soll diese Entwicklung vollendet werden und die partielle Rückerstattungspflicht des Heimatkantons ganz abgeschafft werden. Heute gilt eine Rückerstattungspflicht des Heimatkantons während der ersten zwei Wohnsitzjahre, die die Person in einem anderen Kanton verbringt. Diese soll nun ersatzlos aus dem Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger gestrichen werden, wobei eine Übergangsfrist von vier Jahren vorgesehen ist, damit sich die Kantone auf die Neuerung einstellen können. Die Streichung wird sowohl von der parlamentarischen Initiative Stähelin wie auch von der Standesinitiative des Kantons Thurgau beantragt.
In den Jahren 2005 bis 2010 bezahlten die Kantone durchschnittlich 60 Millionen Franken Rückerstattungen pro Jahr. Zieht man das Geld ab, das sie auf dem gleichen Weg erhalten haben, werden zirka 18,5 Millionen Franken von einem Kanton zum anderen verschoben.
Welches sind die Gründe für die Streichung der Rückerstattungspflicht?
1. Der Heimatkanton ist den Bürgerinnen und Bürgern kaum mehr im Bewusstsein, vor allem wegen gestiegener Mobilität.
2. Der Anteil an im Heimatkanton wohnenden Personen geht kontinuierlich zurück.
3. Der Heimatkanton muss Zahlungen leisten, die für ihn kaum budgetierbar sind.
4. Die Rückerstattung ist mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden.
Nachdem die SGK-NR der parlamentarischen Initiative Stähelin in der ersten Phase mit 13 zu 10 Stimmen Folge gegeben hatte, wurde in der SGK-SR eine Subkommission eingesetzt. Diese prüfte - zusammen mit der SODK und der FDK, um zwei Beispiele zu nennen - verschiedene Varianten der Kompensation, zum Beispiel über eine Anpassung des NFA. Auf eine solche Lösung wurde schlussendlich aber verzichtet, mit der Begründung, das komplizierte System des NFA mit Nettozahlungen von 3,1 Milliarden Franken könne nicht wegen des vergleichsweise bescheidenen Saldos der Rückerstattungszahlungen der Heimatkantone von rund 18,5 Millionen Franken infrage gestellt werden. Die SGK-SR verzichtete daraufhin gänzlich auf Kompensationsmassnahmen, da es keine gerechte Lösung gebe, schickte aber dem Bundesrat einen Brief mit der Bitte, bei einer Überprüfung des NFA eine Verschiebung der Sozialhilfekosten zu berücksichtigen, insbesondere beim soziodemografischen Lastenausgleich.
Im Dezember 2011 wurde der Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt. In der Vernehmlassung wurde die Vorlage von 21 Kantonen gutgeheissen. Selbst die 5 Kantone, die die Vorlage ablehnten, waren nicht gegen die neue Regelung an sich. Aber sie wünschten, dass die Ausfälle aufgefangen werden könnten, denn es gibt in dieser Sache klare Gewinner- und klare Verliererkantone. Vorbehalte kamen von den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Neuenburg, Waadt und Zürich, weil die Vorlage keine Kompensation vorsah. Diese Kantone werden pro Jahr durchschnittlich 1 bis 7 Millionen Franken mehr bezahlen müssen, Basel-Stadt 3,5 Millionen und Zürich 6,9 Millionen.
Der vorliegende Bericht und der Erlassentwurf zur parlamentarischen Initiative Stähelin wurden vom Ständerat im September 2012 schlussendlich einstimmig bei 5 Enthaltungen verabschiedet.
Die SGK-NR sprach sich grundsätzlich für das Anliegen der parlamentarischen Initiative Stähelin und der Standesinitiative Thurgau aus, wies aber noch einmal deutlich auf die Ungerechtigkeit hin, dass gewisse Kantone verlieren, während andere gewinnen. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass ein Schreiben an den Bundesrat nicht genüge, weshalb sie die vorliegende Kommissionsmotion verabschiedete. Damit wird der Bundesrat beauftragt, [PAGE 1976] angesichts der Verschiebung der Lasten zwischen den Kantonen, die durch die Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons verursacht wird, im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen eine Lösung vorzuschlagen.
Das Problem soll also innerhalb des nächsten Berichtes über die Wirksamkeit des NFA diskutiert werden. Der Bundesrat soll dazu eine Lösung unterbreiten. Die Kommission hat bewusst darauf verzichtet, diese Lösung innerhalb des soziodemografischen Lastenausgleichs zu fordern, denn es gibt ein Gleichgewicht zwischen soziodemografischen und geografisch-topografischen Kriterien. Es wäre nicht richtig, jetzt schon festzulegen, in welche Richtung diese Lösung erfolgen sollte.
Es ist ein Fakt: Es gibt gewisse Kantone, die viel Geld verlieren. Die Mehrheit der Kommission bittet, dies zu berücksichtigen. Das Schreiben des Bundesrates aus dem Jahr 2010 an die SODK haben wir zur Kenntnis genommen. Wir haben es gelesen. Die Antworten genügen uns aber nicht.
Ich bitte Sie in diesem Sinn, der Kommission zu folgen, welche der parlamentarischen Initiative Stähelin mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben hat, der Standesinitiative Thurgau keine Folge zu geben - dies beschloss die Kommission einstimmig -, weil ihr Anliegen durch die parlamentarische Initiative erfüllt wird, und die Kommissionsmotion anzunehmen, welche von der Kommission mit 18 zu 6 Stimmen gutgeheissen wurde.