Stöckli Hans · Ständerat · 2012-09-24
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-24
Wortprotokoll
Diese Volksinitiative wurde am 7. Juli 2011 eingereicht, und es haben 108 826 stimmberechtigte Schweizerinnen und Schweizer dieses Anliegen unterstützt. Die Volksinitiative will, dass unsere Bundesregierung künftig in einem Wahlkreis im Majorzverfahren [PAGE 841] durch das Volk gewählt wird. Es hat eine Vorschrift in dieser Initiative, welche sichern will, dass die lateinische Schweiz zwei Sitze garantiert hat. Man will diese Garantie mit dem geometrischen Mittel, welches im Kanton Bern praktiziert wird, sichern. Gleichzeitig soll neu das Bundespräsidium nicht mehr durch das Parlament, sondern durch den Bundesrat selbst bestimmt werden.
Wir haben die Initianten in der Kommission angehört, und wir konnten uns überzeugen, dass sie mit diesem Begehren die Komplettierung der Volksrechte beanspruchen. Sie sagen, wir hätten heute nur eine indirekte Demokratie, weil eben die Regierung durch das Parlament gewählt wird. Dadurch entstehe eine Vermischung der Kompetenzen; die Initiative würde die Gewaltenteilung verstärken. Künftig würde der Bundesrat, weil er vom Volk gewählt würde, auch dem Volk gegenüber rechenschaftspflichtig. Als Grund für die Lancierung dieser Initiative wurden klar die Trickserei, die Absprachen hinter geschlossener Tür und die mangelnde Transparenz bei den vorletzten Bundesratswahlen erwähnt. Nicht Gegenstand der Initiative ist die Erhöhung der Zahl der Bundesräte. Den Ausführungen des Vertreters des Initiativkomitees war zu entnehmen, dass man auf Bundesebene die gleiche Lösung sucht, wie sie heute erfolgreich in den Kantonen praktiziert wird.
Die Kommission hat zusammen mit Frau Bundesrätin Sommaruga zuerst die Frage gestellt, ob Handlungsbedarf bestehe, ob das heute gültige System verändert werden müsse. Eine grosse Mehrheit der Kommission ist zum Schluss gekommen, dass diese Frage zu verneinen sei, weil das heutige System bisher gut funktioniert habe und die Konkordanz berücksichtigt worden sei und weil im Lauf der Zeit alle wichtigen Kreise, alle wichtigen Bewegungen, alle Regionen, alle Sprachen, alle Parteien von Bedeutung und beide Geschlechter in den Bundesrat einbezogen worden seien. Das Parlament habe seine Verantwortung wahrgenommen, befand die Mehrheit, die Wahlen seien korrekt abgewickelt worden, ohne Trickserei, und insbesondere würde das Parlament die Kandidatinnen und Kandidaten kennen - dank der Erfahrung, die es vor Ort mit ihnen mache.
Die Kommission hat bei der Vorlage zwei entscheidende Mängel konstatiert: Der erste Mangel besteht in der ungenügenden Sicherung der Ansprüche der lateinischen Schweiz. Die Sicherung ist ungenügend, weil sich das System als sehr kompliziertes Konstrukt präsentiert, weil zur Sicherstellung der Minderheitsansprüche das Wohnsitzprinzip herangezogen wird, was zu Unbilligkeiten führt, und weil die ganze Schweiz einen einzigen Wahlkreis darstellt. Der zweite Mangel besteht darin, dass sich die Initianten klar dagegen aussprechen, dass die Finanzierung der Wahlkämpfe für das Bundesratsamt offengelegt werden muss. Die Mehrheit der Kommission ist der Überzeugung, dass eine Wahl des Bundesrates durch das Volk die ganzen Wahlen völlig verändern und insbesondere natürlich die Finanzierung der Wahlkämpfe in eine ganz andere Kategorie treiben würde. Dementsprechend wäre, wenn man eine Volkswahl möchte, die Sicherstellung der Transparenz bei den finanziellen Einsätzen eine Voraussetzung.
Dann hat die Kommission auch die politischen Folgen intensiv debattiert. Wir sind zur Überzeugung gekommen, dass mit dieser Volkswahl des Bundesrates unser heutiges Staatsgefüge verändert würde. Die Rollen würden neu verteilt, es würde damit einerseits eine gewaltige Stärkung der Exekutive, des Bundesrates, einhergehen, weil er eben direkt vom Volk gewählt und das Parlament gleichzeitig die Prärogative der Wahl der Regierung verlieren würde.
Zudem müsste gleichzeitig auch angemerkt werden, dass im Verlauf des letzten Jahrhunderts und der letzten Jahrzehnte sowieso das Parlament geschwächt wurde, weil einerseits immer mehr Kompetenzen an den Bundesrat übertragen worden sind und weil andererseits das Milizsystem den Anforderungen nicht mehr in allen Teilen richtig gewachsen ist. Man ersieht das auch aus der Tatsache, dass die Vorlagen - obschon das Parlament über die Anträge in der Vorlage abstimmt - jeweilen vom Bundesrat vor dem Volk vertreten werden und wir sogar die Prärogative zur Definition des Inhalts der Vorlagen nicht an uns gerissen haben.
Ausserdem würde das Wahlsystem der Bundesratswahlen völlig verändert werden. Wir kennen das aus den kantonalen Wahlen. Dort würde sich der Fokus dann klar auf die Wahl des Bundesrates richten, und die Majorzwahlen in den Ständerat und die Nationalratswahlen würden beigeordnete Wahlen darstellen. Aber alles würde sich um die Bundesratswahl drehen. Das würde eine zusätzliche Personalisierung des Wahlverfahrens mit sich bringen, insbesondere würde das auch zu einer Verlagerung der Wahlaktivitäten von den Kantonen auf die nationale Ebene führen, und es würde gleichzeitig das Ganze massiv verteuern.
Schliesslich würde sich auch die Stellung des Bundesrates selbst als Behörde in unserem Land verändern. Die Abhängigkeit der Bundesräte von ihren Parteien würde zunehmen. Sie hätten die Funktion einer Wahlkampflokomotive zu übernehmen. Es müsste die Zusammenarbeit neu ausgerichtet werden. Die Konkordanz würde wahrscheinlich durch die Konkurrenz zumindest infrage gestellt werden.
Der verstorbene alt Bundesrat Stich hat einmal gesagt, man solle nicht meinen, es gebe in der Jagdsaison, im Wahljahr, gute Lösungen im Parlament. Nur würde dann die Jagd ausserhalb des Bundeshauses stattfinden, und zwar auf dem ganzen Territorium der Schweiz, und dementsprechend kann man sich vorstellen, welche weiteren Folgen das haben könnte. Insbesondere muss man damit rechnen, dass das Einzelkämpfertum gestärkt würde und dass Artikel 177 unserer Bundesverfassung, welcher ja die Kollegialbehörde vorschreibt, doch nur erschwert vollzogen werden könnte.
In der Kommission waren zwei Mitglieder für die Unterstützung dieser Initiative, eines hat sich der Stimme enthalten, und neun waren dagegen.
Gleichzeitig haben wir in der Kommission noch die Frage eines direkten Gegenvorschlages diskutiert. Herr Comte hat den Antrag gestellt, man sollte als direkten Gegenvorschlag die Erhöhung der Zahl der Bundesräte vorsehen. Wir haben dann die Frage nicht entschieden, ob es zulässig wäre, der Initiative einen direkten Gegenvorschlag dieses Inhalts gegenüberzustellen. Es gab Stimmen, die meinten, es würde gehen, weil ja z. B. seinerzeit, im Jahre 1942, die Volksinitiative der Sozialdemokraten auch beide Elemente beinhaltete. Es gab aber auch Stimmen, die sagten, das würde nicht gehen, weil der Wille nicht ausgedrückt werden könnte, wenn jemand beispielsweise sowohl für die Bundesratswahl durch das Volk wie auch für die Erhöhung der Zahl der Bundesräte einstehe. Wie dem auch sei: Nach der Diskussion zog Herr Comte den Antrag zurück.
Die Frage der Gültigkeit der Initiative brauchte nicht länger diskutiert zu werden. Die Initiative ist gültig. Dementsprechend müssen wir entscheiden, ob wir diese Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung oder zur Annahme empfehlen. Die Mehrheit stellt den Antrag, dass diese Initiative zur Ablehnung empfohlen werden soll.