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Schwaller Urs · Ständerat · 2012-09-24

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-24

Wortprotokoll

Wir haben es zweimal gehört. Das Thema der Volkswahl des Bundesrates war bereits 1847 Thema der Revisionskommission und 1872 auch der Verfassungsrevision. Die Stimmbürger haben 1900 und 1942 zwei Volksinitiativen abgelehnt. Auch nach 160 Jahren wird die neu aufgetischte Bundesrats- oder Berner Platte nicht besser, zumal sie vor allem nach der Nichtwiederwahl von 2007 schmeckt.

Wie dem auch sei, ich bin aus drei Gründen gegen die Initiative:

1. Mit der Volkswahl verschieben wir das verfassungsmässige Kompetenz- und Kontrollgefüge zwischen Parlament und Bundesrat. In der Kommission hat der Vertreter der Initiative ausgeführt, mit der Volkswahl des Bundesrates wäre der Bundesrat in Zukunft auch dem Volk verpflichtet und nicht nur dem Parlament. Heute müsse sich der Bundesrat bei all seinen Entscheidungen immer überlegen, ob er damit auch wiedergewählt werde, da der Wahlkörper das Parlament sei. Die Bundesversammlung werde dadurch über Gebühr gestärkt. Das ist die Aussage. Meines Erachtens ist das Gegenteil der Fall. Vorab ist der Bundesrat auch heute Land und Volk verpflichtet. Sodann braucht es, um ein Projekt zu verwirklichen, die Zusammenarbeit zwischen Exekutive und Legislative. Es braucht hier eine Verpflichtung zur guten Zusammenarbeit, die sich auch alle vier Jahre in der Wahl oder Wiederwahl spiegelt und äussert. Ein Bundesrat, der während vier Jahren schweizweit quasi permanent Wahlkampf betreiben muss, wird des Öfteren auch mit dem Kollegialsystem Mühe bekunden. Ebenso werden wichtige Volksabstimmungen dann sehr oft zu Vertrauensfragen für den zuständigen Departementschef werden.

2. Gerade auch als Bewohner eines zweisprachigen Kantons lehne ich die Initiative ab, weil mit dem vorgeschlagenen System die Vertreter der französisch- und italienischsprachigen Gebiete mit einem komplizierten Berechnungsmodus zu quasi zweitrangigen Quotenvertretern der französisch- und italienischsprachigen Schweiz im Bundesrat werden. Die Quotenregelung hat nämlich zur Folge, dass ein französisch- oder italienischsprachiger Vertreter auch mit weniger Stimmen als ein deutschsprachiger Vertreter gewählt ist. In einem Kanton mag das noch angehen, eine solche Quotenregelung, auf Bundesebene finde ich eine so festgeschriebene Quotenregelung erniedrigend und falsch.

3. Der letzte Grund ist, dass der permanente Wahlkampf auf Bundesebene bzw. um den Bundesratssitz letztlich auch stark vom finanziellen Engagement, vom finanziellen Einsatz, vom Zugang zu eigenen Medien oder zu gekauften Inserateflächen oder Sendegefässen abhängt. Präsenz ist alles. Italienische Verhältnisse, um nur diese zu nennen, brauchen wir aber in der Schweiz nicht. Ein Herr Berlusconi in Italien reicht, wir brauchen keinen in der Schweiz.