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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-24

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-24

Wortprotokoll

Die Kommissionssprecherin hat es gesagt: Mit der Formulierung, wie sie Ihre Kommission vorschlägt, lassen Sie einen Spalt offen. Eine Person, die auszuweisen wäre, könnte den Gegenbeweis antreten, dass ein Wegweisungsvollzug im Einzelfall unzumutbar sei. Es ist nämlich in der Praxis schon möglich, dass trotz der allgemeinen Einschätzung hinsichtlich des Herkunfts- oder Heimatstaats der Wegweisungsvollzug für den Einzelnen unzumutbar ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn jemand an einer schweren Krankheit leidet, die in seinem Herkunftsstaat gar nicht behandelt werden kann. Gemäss dem Beschluss des Nationalrates müsste aber auch in diesen Fällen die Wegweisung immer zwingend vollzogen werden.

Die Kommissionssprecherin hat es erwähnt: Wir würden hier auch Gefahr laufen, gegen zwingendes Völkerrecht, gegen das Non-Refoulement-Prinzip, zu verstossen. Deshalb ist der Formulierung Ihrer Kommission auch aus völkerrechtlicher Sicht ganz klar der Vorzug zu geben.

Ich bitte Sie ebenfalls, den Einzelantrag Jenny abzulehnen.