Minder Thomas · Ständerat · 2012-12-10
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-10
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, hier bei Artikel 48c - wir sind bei der Pièce de Résistance bezüglich der industriellen Produkte gemäss bundesrätlicher Version - dem Nationalrat und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen; das sei unterstrichen.
Der Antrag der Minderheit II will eine Hürde von 50 Prozent und für Uhren eine Hürde von 60 Prozent; das ist legitim. Doch die Idee des Bundesrates war es ja, von 50 auf 60 Prozent zu gehen. Dies wird damit begründet, dass neu auch noch die Forschungs-, Entwicklungs-, Zertifizierungs- sowie Qualitätssicherungskosten mit einberechnet werden dürfen. Frau Kollegin Keller-Sutter, heute ist das gemäss St. Galler Praxis nicht der Fall: Mit dem Urteil, das dieser Praxis zugrunde liegt, ist 1968 entschieden worden, dass all die erweiterten Kosten nicht in die Herstellkosten - oder neu: in die Herstellungskosten - mit einberechnet werden dürfen. [PAGE 1142]
Würde man nun der Minderheit II folgen, so lägen nüchtern betrachtet die effektiven physischen Herstellkosten sogar weit unter 50 Prozent. Es gibt nur die Definition Herstellkosten oder Herstellungskosten, und so kann dieser Prozentsatz gar nicht unter 50 Prozent liegen. Ein industrielles Produkt, und davon sprechen wir hier, ist nicht mehr schweizerisch, wenn die Wertschöpfung unter 50 Prozent fällt. Folgen wir der Minderheit II, so wäre das der Fall. Und was die Uhrenbranche anbetrifft, so gilt für diese gemäss Version des Bundesrates die 60-Prozent-Regelung.
Wir haben es bereits von verschiedenen Votanten gehört: Wir sind nicht an einer Uhrengesetzgebung, sondern an einer generellen Definition, mit der wir festlegen, wann eine Ware schweizerisch ist und wann nicht. Artikel 50 - und das ist wichtig - sieht vor, dass der Bundesrat in einer Verordnung eine Branchenlösung trifft, wie es bereits heute für die Uhrenbranche der Fall ist. Wir brauchen also nicht explizit branchenspezifische Prozentsätze ins Gesetz zu schreiben; da folge ich den Ausführungen von Kollege Imoberdorf. Zudem sei erwähnt, dass nur gerade 37 Prozent der Schweizer Uhrenhersteller den "Co-Brand" Schweiz überhaupt benutzen. Dies hat Professor Dr. Feige von der HSG St. Gallen in seiner neuesten Studie publiziert.
Das wird Sie vielleicht überraschen, aber es ist so: Meine Industrie, die Kosmetik, benutzt mit 44 Prozent die Swissness sogar noch mehr als die Uhrenindustrie, sie ist für uns noch überlebenswichtiger. Ich habe trotzdem keinen Antrag zum Schutze dieser Branche eingereicht, und ich habe auch nicht lobbyiert, wie das die Uhrenbranche gemacht hat. Es sei hier einmal erwähnt: Branchenlösungen, welche höher, nicht tiefer liegen müssen als das, was im Gesetz steht, sollen in der Verordnung, also nicht im Gesetz, geregelt werden.
Ich bitte Sie also, der bundesrätlichen bzw. der nationalrätlichen Version oder der Mehrheit der Kommission zu folgen.