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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-10

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zur Minderheit Fetz bei Artikel 48a Buchstabe c. Die Minderheit verlangt, dass die Herkunftsbezeichnung Schweiz für Fleisch verschärft werden soll. Das heisst, die Tiere sollen nicht nur den überwiegenden Teil ihres Lebens in der Schweiz verbracht haben, sie sollen auch hier zur Welt gekommen und gehalten worden sein. Ich muss schon sagen: Ich kann diesen Antrag gut nachvollziehen, und ich habe auch ein gewisses Verständnis dafür. Aber Herr Ständerat Bieri hat jetzt gerade ein paar Dinge erwähnt, bei denen es sich lohnt hinzuschauen, wie die Realität heute aussieht. Es ist so, dass heute - im Unterschied zu früher - beim Geflügelfleisch kaum mehr Jungtiere importiert werden. Es stimmt, früher wurde ein grosser Teil der Eintagesküken importiert, und heute schlüpfen praktisch 100 Prozent aller Küken in der Schweiz. Auch bei den anderen Tieren ist der Import zu Mastzwecken nicht wirtschaftlich und wird deshalb auch nicht praktiziert. Herr Ständerat Bieri hat es ebenfalls gesagt: Es sind fast ausschliesslich Zuchttiere, die importiert werden, und das zum Zweck der Verhinderung von Inzucht.

Herr Ständerat Minder, Sie haben gesagt, der Bundesrat gebe keinen Zeitfaktor vor. Doch, der Bundesrat stützt sich klar auf die heute gültigen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen; das können Sie in der Botschaft nachlesen. Diese Bestimmungen besagen: Das Fleisch gilt als in der Schweiz produziert, wenn es von hier aufgezogenen Tieren stammt, deren überwiegende Gewichtszunahme in der Schweiz erfolgt ist oder die ihr Leben zum überwiegenden Teil in der Schweiz verbracht haben. Ein weiteres Beispiel: Tierische Erzeugnisse müssen von in der Schweiz gehaltenen lebenden Tieren gewonnen werden. Da ist also nichts mit Tiertransporten durch ganz Europa, sondern diese Tiere müssen in der Schweiz lebend gehalten werden.

Der Antrag der Kommissionsminderheit könnte Vollzugsprobleme nach sich ziehen, wenn wir hier andere Kriterien haben als im lebensmittelrechtlichen Teil. Auch das ist ein Grund, weshalb wir Sie bitten, den Minderheitsantrag abzulehnen.

Noch eine Bemerkung zu Buchstabe d: Hier geht es um Erzeugnisse, die aus Tieren gewonnen werden, also z. B. um Eier oder Milch. Die Kommissionsmehrheit möchte den Begriff "Ort der Aufzucht der Tiere" durch die Formulierung "Ort der Haltung der Tiere" ersetzen. Das ist im Vergleich zur Bundesratslösung unter dem Strich ein schwächerer Schutz, weil es damit beispielsweise zulässig wäre, dass ein aus dem Ausland importiertes Huhn, das in der Schweiz gehalten wird, Schweizer Eier legt.

Die Minderheit Fetz hingegen möchte eine strengere Regelung und verlangt, dass die Tiere auch in der Schweiz geboren sind, d. h., damit die Eier Schweizer Eier sind, muss das Huhn in der Schweiz geboren sein. Ein solcher stärkerer Schutz leuchtet zwar auf den ersten Blick ein, aber es gibt auch stossende Folgen: Ein Produzent, der beispielsweise ein "poulet fermier" produzieren will, benötigt dafür besonders extensive Mastrassen, welche besonders für die lange Mastdauer und für die Freilandhaltung geeignet sind. Solche Rassen gibt es in der Schweiz nicht; er müsste also Eintagesküken, die in der Regel aus Frankreich kommen, importieren. Soll man hier den Status Schweiz verunmöglichen, nur weil einst das bei uns nicht verfügbare Küken importiert werden musste?

Ich möchte Ihnen aus diesen Gründen nahelegen, im Sinne eines Kompromisses dem Vorschlag des Bundesrates zu folgen und nicht der Abschwächung der Mehrheit Ihrer Kommission, aber auch nicht der Verschärfung der Minderheit Fetz.

Ich sage noch Folgendes zu Buchstabe f: Dieser Buchstabe ist unbestritten, da kann sich der Bundesrat anschliessen.

Noch zum Einzelantrag Fetz zu Absatz 2: Frau Ständerätin Fetz möchte, dass auch die Verwendung von Schweizer Tierfutter eine Voraussetzung für Schweizer Tiererzeugnisse ist. Auch da kann ich sagen, dass ich diesen Antrag sehr gut nachvollziehen kann. Es wäre sicher wünschenswert, dass die Tiere auch mit Schweizer Tierfutter gefüttert würden; das wäre dann einfach ein zusätzliches Herkunftserfordernis. Ich muss Ihnen einfach Folgendes sagen: Bei den Raufutterverzehrern, also beim Rindvieh, bei Schafen, Ziegen und Pferden, wäre die Verwendung von 90 Prozent Schweizer Futter möglich, bei der Schweine- und Geflügelfütterung ist ein Anteil von 90 Prozent Futter mit Herkunft Schweiz aber nicht realisierbar. Das ist eine Tatsache, weil die Verfügbarkeit von inländischem Futtergetreide begrenzt ist und der Anteil der verfügbaren Inlandprodukte bei rund 50 Prozent liegt; das ist einfach eine Realität. Wenn man diese Tiere dann mit Schweizer Futter füttern müsste, hätte das zur Folge, dass einfach mehr Tiere importiert werden müssten, weil sie nicht mehr in der Schweiz gehalten würden. Da stellt sich die Frage, ob es für den Konsumenten wünschbar ist, dass er mehr Fleisch von importierten Tieren kaufen muss, oder ob Sie hier halt diese Kompromisslösung bevorzugen.

Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, bei der heutigen Regelung zu bleiben, das heisst, dass nicht auch das Tierfutter vollständig aus der Schweiz stammen muss, damit ein Fleischstück als schweizerisch deklariert werden darf.

Ich bitte Sie also, hier beim Antrag der Kommission zu bleiben und den Einzelantrag Fetz abzulehnen.

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