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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-10

Wortprotokoll

Ich äussere mich zuerst zum Verhältnis der Version der Mehrheit zu der des Nationalrates, dann sage ich noch etwas zur Minderheit Minder.

Zuerst zum Antrag der Kommissionsmehrheit: Der Nationalrat hat in seiner Beratung beim Lebensmittelbereich eine Abschwächung vorgenommen, indem er zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln unterschieden hat. Er hat dann quasi zum Ausgleich - weil er diese Abschwächung bei den Lebensmitteln vorgenommen hat - gesagt, dass er die Ausnahme bei Artikel 47 Absatz 3ter streicht. Bei Artikel 47 Absatz 3ter geht es nicht um die Swissness-Auszeichnung, um das Schweizerkreuz, sondern nur darum, dass man eine Angabe zu Forschung oder Design macht, das heisst, dass man z. B. "Swiss Research" oder "Swiss Design" draufschreibt. Da hat der Nationalrat gesagt, weil er eben diese Abschwächung vorgenommen hat, dass er die Möglichkeit nicht haben wolle, dass man "Swiss Research" speziell ausloben kann - diese Ausnahme will er nicht.

Ihre Kommission ist jetzt auch bei den Lebensmitteln auf den Vorschlag des Bundesrates zurückgekommen und hat gesagt: Wir machen diese Gesamtregelung, wie sie der Bundesrat vorschlägt. Dafür schafft man aber diese Differenzierung, dass man eben im Sinne eines ausgewogenen [PAGE 1127] Gesamtpakets die Möglichkeit schafft, dass man "Swiss Research" separat ausloben kann, wenn eben die Forschung vollumfänglich in der Schweiz stattgefunden hat.

Ich glaube, auch aufgrund der Ausführungen von Herrn Ständerat Minder, dass hier wirklich ein Missverständnis vorhanden ist: Es geht in diesem Artikel nicht darum, dass man das ganze Produkt mit dem Schweizerkreuz ausloben darf, wenn die Forschung in der Schweiz stattgefunden hat, sondern es geht nur darum, dass man auf das Produkt "Swiss Research" schreiben darf, wenn die Forschung vollumfänglich in der Schweiz gemacht wurde. Da ist der Bundesrat der Meinung, dass wir recht strenge Regelungen haben. An diesen will er festhalten - Ihre Kommission will ebenfalls daran festhalten. Aber wenn spezielle Forschungsanstrengungen vollumfänglich in der Schweiz gemacht wurden, darf man das angeben, und wenn das Design in der Schweiz entworfen wurde, dann darf man "Swiss Design" ausloben - aber das ist nicht das Schweizerkreuz. Es ist eine spezifische Ausnahme, ganz speziell für diese Auslobungen.

Deshalb bitte ich Sie, bei der Mehrheit Ihrer Kommission zu bleiben - also auch nicht dem Nationalrat zu folgen - und den Antrag der Minderheit abzulehnen.