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Schmid Martin · Ständerat · 2012-12-10

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-10

Wortprotokoll

Vorweg eine Bemerkung zu Artikel 48b Absatz 1, zum von Kollege Minder zitierten "Milchartikel": Die Frage der Überschüsse in der Landwirtschaft können wir am Mittwoch diskutieren und dann festlegen, wo wir dort welche richtigen Anreize setzen. Ich erlaube mir jedoch auch noch den Hinweis, dass über das ganze Jahr gesehen für unsere Lebensmittelindustrie gar nicht jederzeit 100 Prozent einheimische Milch verfügbar wäre. Ich möchte Sie einfach bitten, bei Absatz 1 der Mehrheit zu folgen.

Warum habe ich das Wort ergriffen? Ich begründe Ihnen, warum ich der Auffassung bin, dass Sie bei Absatz 3 der [PAGE 1132] Minderheit folgen sollten. Die Minderheit will, dass die anrechenbaren Rohstoffe auf diejenigen beschränkt werden, bei denen die Schweiz einen Selbstversorgungsgrad von 50 Prozent aufweist. Warum ist die Kommissionsminderheit auf diesen Ansatz gekommen? Wir haben während der Kommissionsarbeiten nochmals den Antrag Schwaller, der dann im Nachgang zu meinem Votum sicher noch begründet wird, diskutiert. Dieser Antrag, der ja auf dem Fundament des Beschlusses des Nationalrates aufbaut, hat doch beachtenswerte Gründe. Insbesondere geht es darum, dass dem Bundesratskonzept vorgeworfen wird, es berücksichtige die Anliegen der Lebensmittelindustrie nicht genügend. Es berücksichtigt zu wenig, dass dort eine hohe Wertschöpfung geschieht, dass dort sehr viele Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen, wenn eine zu strenge Swissness-Vorlage abgesegnet würde.

Wir haben uns dann in der Kommission einhellig entschieden, dem bundesrätlichen Konzept zu folgen, jedoch auch die Anliegen der Lebensmittelindustrie einzubringen. Diese Anliegen sind deutlich besser berücksichtigt, wenn eben gemäss dem Minderheitsantrag nur diejenigen Produkte und Rohstoffe angerechnet werden, bei denen ein Selbstversorgungsgrad von 50 Prozent besteht. Dadurch werden aus Sicht der Minderheit auch die wichtigsten Bereiche unserer Landwirtschaft einbezogen, nämlich Milch, Getreide, Fleisch, Kartoffeln, Zucker, Äpfel. In diesen Bereichen hat die Schweiz einen Selbstversorgungsgrad von 50 Prozent, und dadurch ist auch die Produktionsseite abgedeckt. Gleichzeitig sind wir der Auffassung, dass damit auch aus Sicht der Konsumenten eine adäquate Lösung getroffen wird.

Es ist weiterhin so, dass die Lebensmittelgesetzgebung und die Gesetzgebung gegen den unlauteren Wettbewerb gelten. Wenn wir die Swissness-Vorlage mit dem Markenschutzgesetz erlassen, heisst das nicht, dass wir gleichzeitig die Bestimmungen zur Täuschung im LMG oder im UWG aufheben. Diese Vorschriften werden in Zukunft parallel Anwendung finden. Dort steht, dass Konsumentinnen und Konsumenten durch die Vorgaben des Lebensmittelrechts, die von den Kantonen durchgesetzt werden, vor Täuschung geschützt sind. Beträgt der Anteil eines Rohstoffs am Enderzeugnis mehr als 50 Prozent, muss auf vorverpackten Lebensmitteln - und das ist sehr wichtig - das Produktionsland des Rohstoffs deklariert werden, sofern es nicht mit dem Produktionsland des Lebensmittels übereinstimmt.

Wir meinen deshalb: Auch aus Sicht des Konsumentenschutzes ist der Minderheitsantrag ein adäquater Antrag. Gleichzeitig befriedigt er aber auch die Interessen der Lebensmittelindustrie, denn mit diesem Kompromiss kann der Produktionsstandort Schweiz aufrechterhalten werden. Wir glauben eben, dass sich dadurch die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in unserer Lebensmittelindustrie minimieren lassen. Es ist ein Kompromiss zwischen den Rohstoffproduzenten, den Konsumenten und der Lebensmittelindustrie.

Ich möchte Ihnen deshalb beliebt machen, bei Artikel 48b Absatz 1 der Mehrheit und bei Absatz 3 dann der Minderheit zu folgen.

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