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Schwaller Urs · Ständerat · 2012-12-10

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-10

Wortprotokoll

Wie Sie festgestellt haben, übernehme ich die Lösung des Nationalrates. Ich möchte das kurz in drei Punkten begründen. Ich komme aus einem Kanton, in dem die verarbeitende Lebensmittelindustrie wahrscheinlich alles in allem über 10 000 Arbeitsplätze anbietet. Das ist meine einzige Interessenbindung.

1. Mein Ziel ist es, die Arbeitsplätze in der verarbeitenden Lebensmittelindustrie, und zwar in der Schweiz, zu halten und damit auch gerade der Landwirtschaft diesen ihren Absatzmarkt zumindest im heutigen Umfang zu erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die Swissness-Vorlage gesamtwirtschaftlich Sinn macht, dass sie praxistauglich ist, dass sie nicht zu neuem bürokratischem Mehraufwand in allen Firmen führt, dass sie vor allem Rechtssicherheit schafft, und zwar Rechtssicherheit im Gesetz und nicht bloss in der Verordnung; ich komme am Schluss noch kurz darauf zurück. Voraussetzung ist vor allem auch, dass diese Swissness-Vorlage für die kleinen und mittleren Betriebe - auch solche gibt es in unserem Land - umsetzbar ist, ohne dass sie unzählige neue Spezialisten anstellen müssen.

Die Schweiz geniesst auch im Lebensmittelbereich ein hohes Ansehen in Sachen Qualität der Produkte. Die Qualität der Schweizer Produkte hängt sicher mit den Rohstoffen zusammen, aber ebenso sicher hängt die Qualität der Schweizer Produkte mit dem Know-how, mit der Aus- und Weiterbildung in unseren Betrieben, mit dem Innovationsgeist, aber auch mit der Spitzentechnik in vielen Betrieben zusammen. All das, was die Lebensmittelhersteller heute sind und was die Verarbeiter an Spitzenqualität erreicht haben, war auch ohne die vorliegende Swissness-Vorlage möglich.

Was mich an der Vorlage eigentlich immer gestört hat, ist dieses Misstrauen, das da mitschwingt - ein Misstrauen gegenüber den Herstellern, ein Misstrauen, das dann darauf hinausläuft, dass man meint, man müsse den Schweizer Herstellern gesetzlich vorschreiben, wenn immer möglich Schweizer Produkte zu verwenden, weil sie sonst allenfalls auf billige ausländische Produkte ausweichen würden. Das ist nach meiner Einschätzung ein falscher Ansatz; er ist auch nicht praxisbezogen. Wenn immer möglich - das haben mir alle Gespräche, die ich in den letzten Wochen geführt habe, bestätigt - wird der Schweizer Hersteller auf Schweizer Produkte zurückgreifen, das heisst, wenn diese in genügender Menge und Qualität vorhanden sind.

2. Im Nachgang zur Eintretensdebatte habe ich dann aus der Kommission erfahren, dass die Besitzstandsregel zur Folge habe, dass alle von mir aufgezählten Beispiele bzw. Qualitätsprodukte - ich hatte in der Eintretensdebatte von Ovomaltine, von Le Parfait, von Toblerone, von Kambly, von den Basler Läckerli gesprochen - auch weiterhin das Schweizerkreuz tragen dürften. Für diese Produkte bestehe kein Problem. Ich nehme das befriedigt zur Kenntnis und werde den entsprechenden Antrag auch unterstützen.

3. Ein Gesetz soll aber nicht nur die Vergangenheit regeln, sondern sollte vor allem auf die Zukunft ausgerichtet sein und dafür Lösungen bringen. Die Zukunftslösung darf aber den Lebensmittelherstellern nicht so grosse neue administrative Aufwände bringen und sie so grossen, komplizierten und kostspieligen neuen Aufwänden aussetzen, dass zumindest für das Exportgeschäft - dieses kann am meisten wachsen - folgende Gefahr besteht: Man verzichtet am Schluss auf das Schweizerkreuz und greift auf den blossen Veredelungsverkehr zurück, das heisst, man importiert die Milch, verarbeitet sie hier und exportiert die veredelten Produkte. Vergessen Sie nicht, dass es viele grosse, multinationale Firmen gibt, bei denen wahrscheinlich im Ausland das Logo ebenso zählt wie das Kreuz. Es ist meine Befürchtung, dass am Schluss die Leute an den Arbeitsplätzen die Verlierer sein werden, vor allem auch die Bauern. Davon bin ich überzeugt. Die Lösung des Nationalrates wird von der Nahrungsmittelindustrie als die eindeutig bessere und für alle zielführendere Lösung betrachtet.

Sie haben, wie ich auch, in den letzten Wochen unzählige Zuschriften erhalten. Ich werde diese nicht weiter kommentieren. Sicher ist aber, das wurde immer wieder gesagt, dass die Unternehmer und Unternehmerinnen der Nahrungsmittelindustrie ohne Weiteres in der Lage sind, zwischen stark- und schwachverarbeiteten Produkten zu unterscheiden, und dass sie mit den damit zusammenhängenden Abgrenzungsfragen sehr wohl zurande kommen.

Die Befürworter der Formel "Swissness gleich Rohstoff, Punkt!" - das ist eigentlich auch die Formel des Bundesrates - sagen mir immer, es gebe Beispiele, die zeigen, dass das Konzept des Nationalrates eben nicht spielt. Sie führen dann das Rhabarberjoghurt ins Feld. Ich bin überzeugt, dass dieses Problem lösbar ist, ebenso wie das Problem des gepfefferten Fleischs, das ich in meinen Mails, mindestens gedruckt, mehrmals vorgefunden habe. Wenn ich all dies in Betracht ziehe, bin ich überzeugt, dass die nationalrätliche Lösung die bessere Lösung ist.

Ich habe in den letzten Tagen auch in Berichten immer wieder gelesen, der Swissness-Vorlage könne man ohne Weiteres zustimmen, wir sollten uns doch keine Sorgen machen, [PAGE 1133] die Ausführungsverordnung werde dann die Lösung schon bringen; man werde Lösungen finden, wenn es einen Mangel an swissnessbegründenden Rohstoffen gebe, man werde sicher auch die Kleinstmengen aus dieser Lösung herausnehmen und man werde sicher auch einen Qualitätsvorbehalt einführen, wenn das Produkt nicht in genügender Qualität in der Schweiz vorhanden sei. Das Ganze wirft schon sehr viele Fragen auf, und ich bin gespannt auf die Antworten der Bundesrätin. Ich selber setze aber auf das Gesetz und nicht auf die Verordnung. Die Verordnung soll ja bloss ausführenden Charakter haben und nicht in erster Linie schadensmindernd sein wollen. Dies zur Begründung meines Antrages zugunsten der Übernahme der Lösung des Nationalrates.

Wenn es der Präsident gestattet, möchte ich gleich noch meinen Antrag zu Absatz 5 begründen: Dieser Antrag folgt natürlich der 80/60-Prozent-Lösung. Wenn man 60 Prozent der Herstellungskosten annimmt, verlange ich, dass die Berechnungsvorgaben zur Ermittlung der Herstellungskosten für starkverarbeitete Lebensmittel materiell mit den Vorgaben übereinstimmen, welche für andere Produkte gelten. Ich habe hier die für andere Produkte geltenden Vorgaben sowie die Kosten für die Forschung und Entwicklung genommen. Ich habe als zusätzliches Element, und zwar im Sinne der Gleichbehandlung, auch noch den Aufwand für die gesetzlich vorgeschriebene oder branchenweit einheitlich geregelte Qualitätssicherung und Zertifizierung eingeführt. Was ich Ihnen hier vorschlage, scheint mir gerecht zu sein, wenn man auf die Lösung des Nationalrates einschwenkt.