Hess Hans · Ständerat · 2012-12-10
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-10
Wortprotokoll
Worum geht es in Artikel 48c? Nach meiner Meinung geht es doch darum, eine einfache, KMU-taugliche Lösung zu finden, die im Wesentlichen - das sage ich hier ganz deutlich - die heute geltende und eingespielte Praxis gemäss der St. Galler Rechtsprechung mit griffigen Regeln festlegt und, das ist auch wichtig, konsequent umsetzt. Denn die Gefahr von Missbräuchen ist bei Produkten latent vorhanden, und es liegt in unserem Interesse, dies möglichst von Beginn weg zu unterbinden. Vielleicht für diejenigen, die das Handelsgerichtsurteil aus St. Gallen nicht kennen: Dieses legt fest, dass grundsätzlich von der 50-Prozent-Regel auszugehen ist, wonach 50 Prozent der Herstellungskosten eines Produkts in der Schweiz anfallen müssen. Dabei muss aber auf die Bedeutung des Schweizer Anteils für den Konsumenten ausgegangen werden.
Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb die Kommission diese Lösung nicht unterstützt. Die Ausführungen der Berichterstatterin haben mich auf jeden Fall nicht überzeugt. Die Messlatte in Bezug auf das Swissness-Erfordernis darf für die international stark vernetzte Schweizer Wirtschaft vom Gesetzgeber nicht derart hoch angesetzt werden, dass sie ihrerseits das unternehmerische Wachstum erstickt. Mit zu hohen Anforderungen würden viele KMU den Swissness-Bonus verlieren und wären damit gegenüber der ausländischen Konkurrenz massiv benachteiligt. Mittel- und langfristig dürfte dies für solche Betriebe eine Bedrohung ihrer Existenz bedeuten. Eine im internationalen Vergleich kleinliche, technokratisch instrumentalisierte Swissness-Vorlage verschlechtert ohne Not - ich betone es, wir verursachen es ohne Not! - die durch den hohen Frankenkurs ohnehin getrübte Perspektive vieler Firmen auf dem Werkplatz Schweiz. Um einen solchen Effekt zu verhindern, müssen die gesetzlichen Erfordernisse für die Swissness an die wirtschaftliche Realität angepasst werden.
Die Festlegung von 60 Prozent - das haben wir von anderen Votanten jetzt auch schon gehört - erscheint dabei willkürlich, und eine solche Lösung stünde ohne Vergleich mit dem Ausland da. So geht Deutschland bei der Herkunft von 45 Prozent des Wertschöpfungsanteils aus, während die USA einen Anteil von 50 Prozent gesetzlich verankert haben. Auch Frankreich hat für sein Label "Origine France Garantie" entschieden, dass mindestens 50 Prozent der Selbstkosten des Produkts in Frankreich anfallen müssen. Die vorgeschlagene Lösung von 60 Prozent stellt also eine arbiträre Selbstbeschränkung der Schweiz dar, eine kaum zu verantwortende Selbstschwächung im Vergleich zum Umland.
In Anbetracht der aktuellen, schwierigen Wirtschaftslage, die eine bevorstehende Rezession mit einem erheblichen Exportrückgang und Umsatzeinbussen befürchten lässt, würde mit einer Verschärfung der Regeln der Produktionsstandort Schweiz massiv geschwächt. Denn damit sich die erhöhten Herstellungskosten in der Schweiz wirtschaftlich lohnen, werden viele Unternehmen gezwungen, im Gegenzug beim Material zu sparen. Die Konsequenz daraus wäre, dass billigere Rohstoffe oder Komponenten aus dem Ausland bezogen würden, was die Qualität der Produkte verschlechtern würde, und das wollen wir ja sicher auch nicht. Gerade dieser Effekt aber würde den Sinn und Geist des neuen Gesetzes nicht nur untergraben, sondern sogar ins Gegenteil umschlagen lassen. Denn vom Ziel des Markenschutzgesetzes, [PAGE 1140] nämlich die Konsumenten vor Täuschung zu bewahren, würden wir uns mit der hohen Klausel von 60 Prozent erst recht entfernen.
Schliesslich ist noch darauf hinzuweisen, dass strengere Massstäbe für Schweizer Unternehmen nicht der eigentlichen Bedrohung durch Billiganbieter im Ausland oder durch Piraterie entgegenzuwirken vermögen, da das Gesetz aufgrund des Territorialprinzips nur in der Schweiz durchsetzbar ist. Somit würde die neue Regelung den Schweizer Unternehmen Schranken setzen, die im Ausland keinerlei Geltung erlangen, und sich damit ausschliesslich gegen die inländische Wirtschaft richten. Viel wichtiger ist es dagegen, statt künstliche Schranken Transparenz für die Konsumenten und die Unternehmen zu schaffen - ein Anliegen, dem aber mit der Gesetzesvorlage in der vorliegenden Form nicht Rechnung getragen wird.
Ich wiederhole meinen Antrag, den Anteil auf mindestens 50 Prozent der Herstellungskosten festzusetzen, ein Prozentsatz, der sich auch in zahlreichen anderen Staaten bewährt hat und dazu beitragen wird, sowohl den Zielen des Gesetzes wie auch den Anliegen der Wirtschaft gerecht zu werden.