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AB 180650

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-10

Wortprotokoll

Auch hier empfiehlt Ihnen die SPK mit 9 zu 2 Stimmen, an unserem Beschluss festzuhalten. Es geht um den Familiennachzug. Die Auflagen im geltenden Recht sind kumulativ zu erfüllen, es geht also um die engsten Familienmitglieder. Es handelt sich hier nur um Ehegatten; Kinder unter 18 Jahren können nachziehen, wenn sie zusammenwohnen können, wenn eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden ist und wenn keine Sozialhilfe beansprucht werden muss. Die SPK war der Meinung, dass die Familienzusammenführung ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Integration ist.

Deshalb beantragen wir Ihnen, an unserem Beschluss festzuhalten.