Killer Hans · Nationalrat · 2012-12-14
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-14
Wortprotokoll
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat diese Motion an ihrer Sitzung vom 19. November diskutiert. Es geht um eine neuere Sportart auf unseren Gewässern. Der Motionär will, dass das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt so geändert wird, dass das Kitesurfen grundsätzlich möglich ist. Es geht darum, das Surfen mit Drachensegeln auf Schweizer Seen zu bewilligen.
Die Kommission hat sich mit einer klaren Mehrheit für die Motion entschieden. Eine Minderheit Graf-Litscher möchte keine Öffnung. Sie findet den Aufwand für die Kantone, einzelne Gebiete auszuscheiden, zu hoch, und sie bezeichnet mit Blick auf andere Gewässernutzungen Sicherheitsfragen als evident.
Das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt soll also so geändert werden, dass das Fahren mit Drachensegelbrettern, das Kitesurfen, auf den Schweizer Gewässern grundsätzlich erlaubt ist und dass die Kitesurfer den anderen Nutzern der Seen gleichgestellt werden. Die Kantone können in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen allenfalls den lokalen Verhältnissen angepasste Drachensegelzonen festlegen.
Das Fahren mit Drachensegelbrettern wurde im Zuge der Änderung der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern ausserhalb von behördlich bewilligten Zonen verboten. Begründet wurde und wird dieses Verbot mit Sicherheitsbedenken, Fragen der Manövrierfähigkeit, Problemen bei der Bergung auf den Seen, fehlenden Vortrittsregelungen und Unfällen. Dazu kamen natürlich auch Umweltargumente.
Unsere Kommission ist zur Überzeugung gelangt, dass es sinnvoll ist, diese Sportart grundsätzlich zu bewilligen, den Kantonen aber die Kompetenz zu lassen, einzelne Gebiete von dieser Sportart freizuhalten. In der Diskussion wurden auch Bedenken bezüglich der Aktivitäten auf unseren Gewässern geäussert. Dass die Kantone aber, wie gesagt, die Kompetenz haben, einzelne Gebiete freizuhalten, hat die Kommission dazu bewogen, diese Motion anzunehmen, mit 17 zu 6 Stimmen. Die Minderheit Graf-Litscher hat ihre Bedenken bezüglich Sicherheit angemeldet, und das wird von der Sprecherin der Minderheit sicher begründet werden.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit einer klaren Mehrheit, die Motion anzunehmen.