Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2012-12-12
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-12
Wortprotokoll
Der Invalidenversicherung wurden seit 1990, ohne die an den Ausgaben orientierten prozentualen Beiträge der öffentlichen Hand, etwa 20 Milliarden Franken an zusätzlichen Mitteln zugestanden, vor allem durch eine Verschiebung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen aus der Erwerbsersatzordnung, und dann wurde die Erwerbsersatzordnung weiter belastet, indem man Mittel aus ihrem Fonds der IV zukommen liess. Zudem entwickelten sich die Einnahmen in den letzten Jahren recht gut. 2010 zum Beispiel wuchsen die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern um 4,6 Prozent. Von 2005 bis 2010 waren es 18 Prozent oder rund 700 Millionen Franken mehr, die die IV pro Jahr einnahm. Trotzdem hat sich der Schuldenberg auf 15 Milliarden aufgetürmt, und zurückbezahlt ist von diesen Schulden auch in diesem Jahr noch gar nichts. Es wird Ende Jahr sein, wenn die ersten Beträge an die AHV zurückbezahlt werden können. In diesen gut zwanzig Jahren hat sich zudem die Anzahl der Rentenbezüger praktisch verdoppelt. Nach wie vor macht diese Entwicklung eine Antwort notwendig. Diese Antwort ist bisher noch nicht gegeben worden.
Die schrittweise Sanierung zeigt, vor allem mit der 5. Revision, einen gewissen Erfolg. Interessanterweise wird dieser Erfolg von denen besonders gefeiert, die diese Revision damals bekämpft und zur Ablehnung empfohlen haben. Aus meiner Sicht ist das Ergebnis der 5. Revision allerdings zu bescheiden. Die Gesetzesänderung wird von einigen IV-Stellen zu wenig konsequent umgesetzt. Der Grund mag im Umstand liegen, dass dank der neuen Einnahmen bereits ein positives Rechnungsergebnis in Aussicht steht. Der Wille zur Sanierung erlahmt, so stelle ich fest, auf allen Ebenen. Die Zahl der Neurenten war im Jahre 2011 gegenüber dem Vorjahr bereits wieder leicht am Anwachsen. Persönlich überrascht mich das nicht. Es ist genau das eingetroffen, was ich im Vorfeld der Erhöhung der Mehrwertsteuer prognostiziert habe: Der Wille zur Strukturveränderung, der Wille, die IV zu sanieren, erlahmt.
In die Beurteilung müssen Sie beispielsweise auch einbeziehen, dass zurzeit im Rahmen der Rentenzusprechung noch rund 20 000 Gerichtsfälle hängig sind. Wie diese 20 000 Fälle dann ausgehen, bleibt nach wie vor offen. Das Ergebnis könnte sich gewaltig verändern. Der Bundesrat hatte einmal das Ziel, mit dieser Vorlage Einsparungen von 700 Millionen Franken zu erreichen; das hat er auch noch bei der Vernehmlassung als notwendig erachtet. In der Vorlage selbst waren es dann noch 320 Millionen. Der Ständerat hat den Betrag nochmals reduziert, auf 250 Millionen. Nun gibt sich der Bundesrat zusammen mit der Kommissionsminderheit mit 180 Millionen zufrieden. Statt sich nun endlich konsequent auf strukturelle Korrekturen zu konzentrieren, wird bereits wieder mit Beitragserhöhungen geliebäugelt. Der Beitragssatz soll nach Bundesrat und Ständerat erhöht werden, wenn der Fondsbestand unter 40 Prozent sinkt. Wenn sich nun Bundesrat und Kommissionsminderheit mit dem Splitting der Vorlage durchsetzen, wird das schnell der Fall sein. Der Bundesrat zielt mit der Schuldenbremse offensichtlich vor allem darauf ab, Mehreinnahmen zu generieren.
Wir beantragen Ihnen, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Die Chance, eine Sanierung der IV zu erreichen, ist damit am ehesten gewährleistet, auch wenn man aufgrund unsicherer Prognosen auf fünfzehn Jahre hinaus daran zweifeln kann; Zweifel sind durchaus auch berechtigt.
Aus sozialpolitischen Gründen ist der in dieser Revision eingeschlagene Weg aus unserer Sicht richtig. Korrekturen bei den vergüteten Reisekosten und ein stufenloses Rentensystem sind an sich überfällige Massnahmen, um falschen Anreizen endlich wirksam zu begegnen. Die verstärkte Eingliederung, die hier wieder aufgegriffen wird, ist ja unbestritten. Die Kinderzulagen für Rentenbezüger - fälschlicherweise immer als Kinderrenten bezeichnet; es geht gar nicht um eine Rente, es geht um eine Kinderzulage für Rentner - führen oftmals zu mit normalem Erwerb nicht zu erzielenden Einkünften. Auch bei der beruflichen Vorsorge sind 20 Prozent der Rente dann wieder Kinderzulage. Dazu kommt für Nichterwerbstätige eine Zulage aus dem Familienzulagengesetz. Das hätte eigentlich schon lange zu einer Korrektur bei den Kinderzulagen in der IV führen müssen.
Wenn Sie es ausrechnen, stellen Sie fest, dass sich der Korrekturbetrag bei durchschnittlich 540 Franken Zulage pro Monat auf rund 140 Franken beläuft. Es ist also wesentlich weniger als die vor zwei Jahren mit dem Familienzulagengesetz dazugekommenen 200 Franken. Die Frage, die sich bei dieser Revision generell stellt, lautet: Ist die Leistungskorrektur aus sozialer Sicht vertretbar? Sie haben ja viele Zuschriften erhalten, offensichtlich lanciert von einem der vielen Behindertenverbände, die es gibt, alle mit mehr oder weniger gleichem Text. Wie sind diese einzuordnen? Diese Frage stellt sich natürlich.
Es ist richtig: Das neue Rentensystem und die Neuordnung der Kinderzulagen für Rentenbezüger führen zu einer teilweisen Verschiebung der Aufwendungen zu den Ergänzungsleistungen. Das ist nicht zu vermeiden, wenn man korrigieren will. Es ist auch klar, dass die Kantone hier intervenieren, weil sie keine Freude an der neuen Belastung bei den Ergänzungsleistungen haben, die auf sie zukommt, wenn es auch "nur" 20 Millionen Franken sind. Wenn man aber von einer Massnahme spricht, die unzulässig und unsozial sei, verkennt man die Aufgabe einer staatlichen Sozialversicherung. Die Mindestabsicherung durch die gesetzlichen Leistungen darf nicht besser sein als die Entlöhnung für einen Angestellten bei einer 100-Prozent-Arbeitsstelle. Das ist die Ausgangslage. Die bisher teilweise möglichen Überentschädigungen, gerade durch die Kinderzulagen verursacht, haben den Anstieg der Anzahl Rentenbezüger in den letzten zwanzig Jahren begünstigt. Sie sind zweifellos mit ein Grund für den Zuspruch bei der IV.
Korrekturbedarf ist dringend gegeben, auch weil die IV als Sozialversicherung viel an Glaubwürdigkeit eingebüsst hat. Wichtig ist bei einer Sozialversicherung, dass die Solidarität funktioniert und dass sie auch von denen akzeptiert wird, die bezahlen, nicht nur von denen, die bekommen. Wenn Sie jegliche Härten in Einzelfällen vermeiden wollen - und solche gibt es, das ist zuzugeben -, müssen Sie diese Revision vergessen. Dann müssen Sie jede Revision der Sozialversicherung vergessen, dann begeben Sie sich auf den Pfad, welcher ja bei einigen europäischen Staaten zu besonderen Massnahmen geführt hat. Ein konsequenter Abschluss der Sanierungsarbeiten ist aber unumgänglich. Nur so kann sichergestellt werden, dass die befristete Zusatzfinanzierung 2017 aufgehoben werden kann.
Ich möchte Sie also bitten, die Nichteintretens- und Rückweisungsanträge abzulehnen und im Wesentlichen der Mehrheit zu folgen. [PAGE 2168]