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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-12

Wortprotokoll

Auch das ist ein Punkt, den der Bundesrat im Rahmen der Zusatzbotschaft eingebracht hat. Die Minderheit befürchtet jetzt, dass wir hier die Gewaltentrennung unterhöhlen wollen. Ich glaube, es ist schon richtig, dass man sich darüber unterhält, was diese [PAGE 1130] Gesetzesbestimmung bewirken soll und was sie nicht bewirken soll.

Der Sprecher der Minderheit hat es erwähnt: Wir hatten in der ursprünglichen Fassung eine Absprache zwischen EJPD und Bundesverwaltungsgericht vorgesehen. Da hat das Bundesverwaltungsgericht sehr harsch reagiert und gesagt, es gebe keine Absprachen. Wir haben dann nach der Anhörung den Begriff "Informationsaustausch" gewählt. Damit kann jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht leben, weil man damit sagt, dass es um einen Austausch geht; es ist nicht einseitig, man tauscht Informationen aus.

Warum ist das so wichtig? Und, vor allem, warum ist es wichtig, dass man gemeinsam über die Priorisierung spricht? Man spricht ja heute schon miteinander, das Gespräch findet statt - einfach, damit das auch einmal gesagt ist -, aber es ist offen, worüber man spricht. Man spricht heute vor allem über organisatorische Fragen. Warum ist es so wichtig, dass man über die Priorisierung spricht? Wir haben im Moment, Sie haben es gehört, viele Asylgesuche aus Nordafrika, zum Beispiel aus Tunesien, und wir behandeln jetzt diese Gesuche prioritär, denn wer aus diesem Land kommt, hat in den allermeisten Fällen eben keine asylrelevanten Gründe vorzuweisen. Wir möchten damit auch ein Signal nach Tunesien senden, dass man nicht weiterhin in die Schweiz kommt, um hier Arbeit zu suchen, ein Asylgesuch stellt und dann irgendwann doch wieder zurückgehen muss. Jetzt ist es natürlich so: Wenn wir die Asylgesuche prioritär und schnell behandeln und die Betroffenen dann einen Rekurs machen, bleiben diese Fälle beim Bundesverwaltungsgericht wochen- oder monatelang hängen, weil dieses andere Prioritäten hat; dann ist der Effekt weg. Das ist das Problem, und Sie wissen, dass sich im Moment die Pendenzen wieder anhäufen. Das gefällt niemandem, aber es ist eine Tatsache.

Jetzt ist es so: Wenn wir mit einer Priorisierung dazu beitragen wollen, dass sich die Pendenzen nicht anhäufen, brauchen wir einen Austausch mit dem Bundesverwaltungsgericht über diese Priorisierung - nicht über die Inhalte. Ich meine, es sei auch mit der Gewaltentrennung zu vereinbaren, wenn man sich darüber unterhält, wie priorisiert wird. Wenn man sich hier gegenseitig austauscht, kann man eine gemeinsame Strategie entwerfen. Diese Priorisierung ist etwas Wichtiges, und es heisst überhaupt nicht, dass man Asylgesuche nicht mehr seriös prüft, im Gegenteil. Wenn wir auch in Zukunft die Asylverfahren fair durchführen und ein glaubwürdiges Asylsystem haben wollen, haben wir die Aufgabe und die Pflicht, darauf zu achten, was wir bewirken. Wir können nie alle Gesuche miteinander behandeln. Deshalb wollen wir eine Priorisierung machen.

Ich bitte Sie, den Informationsaustausch ins Gesetz aufzunehmen. Wir haben uns auch mit dem Bundesverwaltungsgericht darüber unterhalten, wir wollen dem Gericht nichts überstülpen; ein solcher Austausch ist mit der Gewaltentrennung wirklich zu vereinbaren. Wir haben alle ein Interesse daran, dass wir dort, wo wir zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen können, dies auch tun und dass wir das bis und mit Vollzug tun, um nicht im ganzen Ablauf plötzlich eine Lücke zu haben und am Schluss wieder zu scheitern. Ich glaube, das ist auch ein Beitrag an ein glaubwürdiges Asylsystem.