Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-12
Wortprotokoll
Es gibt zwei Argumente, die für die sogenannten Botschaftsgesuche sprechen - für diese Möglichkeit, auf einer Schweizer Botschaft im Ausland direkt ein Gesuch zu stellen - und auch immer wieder erwähnt werden. Das eine Argument ist, dass besonders verletzliche Personen, wenn sie an Leib und Leben gefährdet sind und die Reise nach Europa nicht auf sich nehmen können - diese Reisen sind ja sehr häufig sehr beschwerlich -, die Möglichkeit haben, direkt im Ausland ein solches Gesuch zu stellen. Man denkt dabei häufig gerade an Frauen und Kinder, die die Strapazen gar nicht überleben würden, die eine solche Flucht oder eine solche Reise nach Europa bedeutet. Das andere Argument für die Botschaftsgesuche ist, dass man sagt: Man prüft die Asylgesuche lieber im Herkunftsland, anstatt dass man die Leute sozusagen bis zu uns kommen lässt, um dann hier das Verfahren durchzuführen und festzustellen, dass sie keinen Asylgrund haben, und sie dann wieder zurückzuschicken - und häufig gehen sie dann nicht! Das ist aufwendig und letztlich auch ineffizient. Diese beiden Argumente kommen nicht aus der gleichen Ecke, aber sie werden regelmässig angeführt.
Der Bundesrat schlägt Ihnen trotz dieser beiden Argumente vor, in Zukunft auf die Möglichkeit zu verzichten, Gesuche auf Schweizer Botschaften im Ausland zu stellen. Was das Argument betrifft, wonach verletzliche Personen die Reise in [PAGE 1124] unser Land oder nach Europa gar nie schaffen würden, kann man sagen: Ja, das stimmt, es gibt Personen, die solche Reisen nicht machen können. Aber ist es wirklich das Effizienteste, wenn - Sie haben es von der Kommissionssprecherin gehört - mehrere Hundert oder Tausend Gesuche geprüft werden müssen, um dann letztlich mit viel Aufwand sehr wenigen Personen die Reise in die Schweiz zu ermöglichen und von diesen dann noch einmal relativ wenige als Flüchtlinge anzuerkennen? Ist dies ein effizientes Mittel?
Würden wir, wenn es darum geht, auch verletzlichen Personen die Möglichkeit zu geben, Asyl zu bekommen, nicht vielleicht besser wieder auf eine etwas konsequentere Kontingentsflüchtlingspolitik umschwenken, die die Schweiz früher kannte, aber in den letzten Jahren nicht mehr gekannt hat? Damit hätten wir in der Schweiz die Möglichkeit, besonders verletzliche Personen - Personen, die in Flüchtlingslagern untergebracht sind, eben gerade auch Frauen und Kinder, und deren Flüchtlingsstatus von der UNHCR bereits anerkannt worden ist - direkt in unser Land aufzunehmen. Diese Personen kämen hierher, sie könnten bleiben und integriert werden, und es müsste vorher nicht das ganze Verfahren durchlaufen werden. Das könnte also eine echte Alternative sein, wenn wir den besonders verletzlichen Personen wirklich die Möglichkeit geben wollen, in unserem Land Asyl zu bekommen.
Denjenigen, die sagen, dass sie mit den Auslandgesuchen die Leute lieber sozusagen "in ihrem Herkunftsland abfangen" - wie einmal jemand gesagt hat -, statt sie zuerst hierherkommen zu lassen, möchte ich antworten: Wenn man die Asylgesuchszahlen anschaut, kann man nicht behaupten, es kämen weniger Leute, weil alle zuerst in einer Botschaft im Herkunftsland ein Asylgesuch stellen könnten. Es wird sich auch in Zukunft nichts daran ändern, dass weiterhin Leute kommen, die die Reise auf sich nehmen und den Weg schaffen. Diejenigen, die das nicht schaffen, schaffen das meist auch mit den Botschaftsgesuchen nicht.
Es ist wichtig, was der Sprecher der Minderheit gesagt hat: 80 Prozent aller Flüchtlinge sind im Süden unterwegs - ich sage das einfach, damit das auch mal gesagt ist. Es sind ohnehin die wenigsten, die es bis nach Europa oder in den Norden schaffen. Seit dem "nordafrikanischen Frühling" sind 500 000 Menschen von Libyen nach Tunesien gegangen - einfach, damit man sich die Dimensionen vorstellt. Ich habe letzte Woche den kenianischen Migrationsminister getroffen. Er hat mir sagt: Es kommen jeden Tag 1500 Flüchtlinge aus Somalia nach Kenia. Es ist schon wichtig, dass wir uns die Dimensionen ab und zu vor Augen halten. Es gibt in Kenia ein Flüchtlingslager mit 500 000 Flüchtlingen aus Somalia - in einem einzigen Lager. Sie können nicht zurück, sie können nicht weiter. Es ist wichtig, dass wir uns das vorstellen, dass wir auch die Dimensionen wahren.
Der Bundesrat ist zur Auffassung gelangt, dass es nicht wirklich effizient ist, weiterhin Gesuche auf den Botschaften zu ermöglichen. Ich sage es noch einmal: Ich glaube, wenn wir verletzlichen Personen wirklich die Möglichkeit geben wollten, in unser Land zu kommen, dann müssten wir in unserer Kontingentsflüchtlingspolitik über die Bücher gehen. Diejenigen Personen, die in ihrem Herkunftsland an Leib und Leben bedroht sind, können - das hat die Kommissionssprecherin gesagt - den Antrag auf ein humanitäres Visum stellen. Dieses wird vom BFM geprüft. Das wird auch immer wieder gemacht. Diese Leute können in unser Land kommen. Diese Möglichkeit besteht selbstverständlich weiterhin, und sie ist aus Sicht des Bundesrates ein valabler Ersatz für die Möglichkeit, Botschaftsgesuche zu stellen.