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Jenny This · Ständerat · 2011-12-12

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-12

Wortprotokoll

Ich komme zu Artikel 3 Absatz 3 - in Tat und Wahrheit ist das aber Absatz 4, habe ich mich belehren lassen.

Es ist ja seit längerer Zeit die Tendenz zu beobachten, dass die Flüchtlingseigenschaft mit dem blossen Verlassen des Heimatlandes begründet wird oder dass bei einem Wiedererwägungsgesuch angeführt wird, man betreibe Exilpolitik und sei deshalb gefährdet. Meine Formulierung schliesst einerseits die Wehrdienstverweigerung und andererseits auch die Exilpolitik mit ein. Die Formulierung des Bundesrates ist zu einseitig auf Dienstverweigerer ausgerichtet. Iraner zum Beispiel, die hier gegen ihr politisches System demonstrieren und von ihrem Geheimdienst registriert werden, haben, wenn sie nach Hause gehen, natürlich Sanktionen zu befürchten; das ist normal. Das wird nachher als Flüchtlingsgrund, als bedrohte Situation angeführt, und das will ich mit meinem Antrag ausschliessen. Wenn solchen Personen die Flüchtlingseigenschaft nicht mehr winkt, dürfte auch die Zahl solcher Gesuche zurückgehen. Tatsächlich Verfolgte können - das ist relevant - weiterhin auf eine vorläufige Aufnahme zählen. Mit dieser Ergänzung von Artikel 3 Absatz 4 erübrigt sich auch Artikel 54 zu den subjektiven Nachfluchtgründen.

Ich möchte Sie bitten, meinem Einzelantrag zuzustimmen; er ist so weit nicht problematisch.