Lexipedia

AB 181108

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-12

Wortprotokoll

Es geht hier um das Thema der Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuche. Meine Ausführungen als solche gelten auch für die Artikel 111b, 111c, 111d, 82 und 43.

Nach heutiger Rechtslage ist es Asylsuchenden auch nach einem rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens möglich, durch die Einreichung selbst von unbegründeten Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuchen den Aufenthalt in der Schweiz zu verlängern. Durch die Einreichung eines Mehrfachgesuches erhalten die Betroffenen zudem erneut den besonderen Status der Asylsuchenden, was insbesondere im Zusammenhang mit der Sozialhilfe und der Erwerbstätigkeit von Bedeutung ist. Dies kann dazu führen, dass solche Gesuche teilweise auch in aussichtslosen Fällen eingereicht werden. In den letzten drei Jahren betrug die Anzahl der Mehrfachgesuche rund 10 Prozent des Totals der eingereichten Asylgesuche. In den Jahren 2008 und 2009 wurden jährlich rund 950 Wiedererwägungsgesuche eingereicht; im Jahr 2010 wurden 1450 Wiedererwägungsgesuche eingereicht.

Um in Zukunft solche Verzögerungen zu verhindern, soll im Asylgesetz unter dem Extratitel und -abschnitt "Wiedererwägung und Mehrfachgesuche" neu ein einheitliches und rasches Verfahren eingeführt werden. Die Verfahren sollen nur noch schriftlich durchgeführt werden. Während der Dauer der Behandlung eines Mehrfachgesuches soll nur noch Nothilfe gewährt werden - ich verweise auf Artikel 82 Absatz 2 des Asylgesetzes -, und die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit soll nach Artikel 53 des Asylgesetzes eingeschränkt werden; dies gilt bereits heute bei den Wiedererwägungsgesuchen.

AB 181108 | Lexipedia | Lexipedia