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Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2012-06-13

Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-13

Wortprotokoll

Die CVP/EVP-Fraktion stimmt im Block 6 zum Beschwerdeverfahren weitestgehend den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu. Die Thematik der Beschwerdeverfahren nimmt auch viel Platz im Bericht des EJPD vom März 2011 über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich ein. Die Hauptproblemfelder beim Bundesverwaltungsgericht werden dort wie folgt beschrieben: die Schwerfälligkeit und der Formalismus der Verfahren, die sehr langen Behandlungsfristen bei gewissen Beschwerdeverfahren und der Pendenzenabbau bei Fällen aus der Zeit der Schweizerischen Asylrekurskommission. Der Handlungsbedarf ist also klar erkannt.

Eine wesentliche Handlungsoption bildet unter vielen anderen die Beschleunigung der Beschwerdeverfahren. Elementar ist gerade da ein umfassender Rechtsschutz, welcher es erlaubt, die Asylverfahren unter Wahrung der verfassungs- und völkerrechtlichen Verfahrensgarantien innert kürzester Zeit durchzuführen.

Die Minderheit Blocher macht unter Artikel 104 zwar innovative, aber leider unbrauchbare Verbesserungsvorschläge. Würden diese ins Asylgesetz aufgenommen, würden sie genau dem erwähnten verfassungsrechtlichen Anspruch zuwiderlaufen. Die Schaffung eines Beschwerdedienstes EJPD würde also in keiner Weise ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ersetzen. Von daher ist auch kein Zeitgewinn zu erwarten, im Gegenteil. Sollte eine allfällige Prüfung des Anliegens durch das Departement Verbesserungspotenzial zutage fördern und organisatorisch einbettbare Massnahmen aufzeigen, wären wir die Letzten, die etwas dagegen hätten. Aber die recht hemdsärmlige Weise, die beantragte Ausnahme des Asylrechts von der Gerichtsbarkeit hier im Asylgesetz festzuschreiben, lehnen wir ab. Ja, wir erachten sie gar als unzulässig. Ich danke Ihnen, wenn Sie in den Artikeln 104 und 105 mit der Mehrheit stimmen.

Zu Artikel 110a, "Unentgeltliche Rechtspflege": Hier geht es um jene Gesuchstellenden, die mittellos sind und deren Beschwerde nicht aussichtslos ist. Wie zu Beginn meiner Ausführungen angetönt, hat der Bundesrat die Notwendigkeit der Beschleunigung der Beschwerdeverfahren erkannt. So schlägt er hier bei der unentgeltlichen Rechtsvertretung im Beschwerdeverfahren eine Massnahme vor, die durchaus ein wirkungssteigerndes Potenzial und einen möglichen Zeitgewinn in sich birgt.

Um zu zeigen, was ich damit meine, greife ich beispielhaft einen Aspekt heraus: die Qualität der Beschwerde. Wir haben in der Kommission gehört, welche zeitverzögernde und für das Gericht unbrauchbare Beschwerdeeingaben nach dem heutigen System möglich sind. Durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesrevision kann eine erhebliche Verbesserung der Qualität der Beschwerdeeingaben und dadurch eine merkliche Beschleunigung der Verfahren erwartet werden. Je besser und formell klarer die Beschwerdeschriften formuliert sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer nötigen Überarbeitung und der damit einhergehenden Zeitverzögerung. Auch wenn der bundesrätliche Vorschlag mit einem finanziellen Mehraufwand verbunden ist, sollte uns dies nicht davon abhalten, ihm zuzustimmen. Investieren wir in diese dringend gewünschten Verbesserungen.

Ich bitte Sie im Namen der CVP/EVP-Fraktion, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.

[VS]

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