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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2012-06-13

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-06-13

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit I enthält ein Gegenkonzept; es ist ein grundsätzliches Gegenkonzept. Es geht darum, dass wir das Nothilferegime - auch so, wie es heute eingeführt ist; so, wie es heute nicht funktioniert - abschaffen und zum bewährten System der Asylsozialhilfe zurückkehren.

Was stand am Anfang der Nothilfe? Am Anfang der Einführung der Nothilfe stand die Überlegung, dass man Personen mit einem Nichteintretensentscheid durch die Androhung, dass sie nur noch Nothilfe hätten, davon abhalten könnte, überhaupt in die Schweiz zu kommen und hier ein Asylgesuch zu stellen - die Dissuasionsidee. Das war 2004.

Dann hatten wir die Revision des Asylgesetzes. Man sagte gewissermassen: Aus ausgleichender Ungerechtigkeit sollen auch jene Personen, die ein Asylverfahren durchlaufen haben, bei denen eine materielle Prüfung erfolgt ist und der Entscheid negativ ausgefallen ist, nur noch Nothilfe erhalten. Auch hier war die Idee, die Rückkehrquote zu erhöhen. Ich kann Ihnen sagen - das ist jetzt nicht eine Erfindung aus irgendeiner linken Denkfabrik, sondern es ist auch aus den Berichten und dem Monitoring des Bundes herauszulesen -, dass die Anzahl von effektiven, kontrollierten Rückreisen sehr klein ist. Durch diese unmenschliche Politik konnte nicht einmal das Ziel erreicht werden, das ursprünglich damit verbunden war.

Jetzt will eine Minderheit bzw. der Einzelantrag Müller Philipp, der hier zu einer Mehrheit zu werden droht, noch weiter gehen. Wir haben vorhin die Begründung des Einzelantrages gehört. Der Antragsteller sagt, man sollte die Nothilfe während des ganzen Verfahrens einführen. Irgendwann müssen Sie sich entscheiden: Entweder sind Sie wirklich der Meinung, dass der heutige Wechsel von der Sozialhilfe zur Nothilfe einen Anreiz zur Ausreise schafft. Dann sollten Sie vielleicht auf die Kantone hören, und dann sollten Sie vielleicht auf die Städte hören - vor allem aber auf die Kantone, die ja die Rückschaffung organisieren müssen; der Vollzug liegt ja in ihrer Verantwortung. Sie sollten hören, was sie verlieren, wenn es funktioniert. Dann verlieren sie die Möglichkeit zu signalisieren: Jetzt musst du gehen! Wenn es aber, wie ich befürchte und wie ich es eigentlich den Berichten, die ich lese, entnehmen kann, nicht funktioniert, dann ist es reine Unmenschlichkeit ohne irgendeinen Zweck.

Man hat in den vergangenen Wochen und Tagen über die Nothilfe viel gelesen und gehört. Bei gewissen Personen ist der falsche Eindruck entstanden - ich habe es gemerkt, weil ich diesbezüglich Fragen erhalten habe -, dass diese Frankenbeträge pro Tag, die da herumgeboten werden, quasi ein [PAGE 1123] Taschengeld seien. Nein, das ist nicht so. Das ist alles, was ausser der Unterkunft zur Verfügung steht. Punkt. In Aarwangen im Kanton Bern sind es 6 Franken pro Person, d. h. 84 Franken die Woche für eine Mutter mit einem Kind. Sie muss im dortigen Laden Windeln kaufen, das kostet 17 Franken, sie muss dort Babynahrung kaufen, das kostet Fr. 23.50 - sie darf und kann den Ort ohne Billett ja nicht verlassen. Das sind die Bedingungen in Aarwangen.

Wollen Sie ein solches Regime auch für jene 40 Prozent der Asylsuchenden, die gemäss langjährigem Durchschnitt nachher hier einen Schutzstatus erhalten? Wollen Sie das? Ich frage Sie: Können Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren? Können Sie sich dann im Spiegel noch anschauen?