Schwander Pirmin · Nationalrat · 2015-06-10
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-10
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens meiner Minderheit, Absatz 3 zu streichen.
Warum? Wenn wir den ganzen Abschnitt betrachten, sehen wir, dass wir keine klare Kaskade haben, welche Normen in welchem Fall gelten. Sie sind missverständlich, und teilweise widersprechen sie sich. Dieser ganze Abschnitt steht auch im Widerspruch zu den internationalen Standards. Warum soll die Schweiz Vermögenswerte entsprechend sperren, wenn eine Rechtshilfezusammenarbeit ausgeschlossen ist, weil der betreffende Staat die Menschenrechte nicht respektiert oder allenfalls die rechtsstaatlichen Grundprinzipien nicht gewährleistet? Warum sollen dann Vermögenswerte trotzdem gesperrt werden? Diese Frage muss ja irgendwie beantwortet werden. Der Bundesrat stellt sich auf folgenden Standpunkt: In all diesen Fällen muss der Weg über Rechtshilfe bevorzugt werden können. Es müssen Vermögenswerte gesperrt werden können, auch wenn die Rechtshilfe nicht möglich ist. Also geht es um das Ausspielen der Behörden gegen die Gerichte: Wer entscheidet, ob gesperrt wird und ob die Sperrung aufrechterhalten werden kann oder nicht?
Wir sind der Meinung, dass die Kaskade klar sein muss. Wenn gesperrt wird und es nicht möglich ist, die Sperrung weiter über die Rechtshilfe zu verfolgen, so muss ein Gericht darüber entscheiden, wie es weitergeht. Wenn das Vermögen z. B. im Zusammenhang mit Geldwäscherei tatsächlich unrechtmässig erworben worden ist, haben wir die Möglichkeit, das Geldwäschereigesetz anzurufen. Dann können die Gerichte entscheiden, ob die Gelder gesperrt werden können oder nach wie vor gesperrt bleiben sollen. Wir dürfen es nicht einfach den Behörden überlassen, hier weiterzufahren, obwohl eine Rechtshilfezusammenarbeit mit dem betreffenden Staat nicht möglich ist.
Wie wollen wir in dieser Kaskade tatsächlich entscheiden? Bei den Ländern, um die es hier geht - Ägypten, Libyen, Syrien -, muss irgendwann, wenn die Zusammenarbeit nicht möglich ist, jemand entscheiden. Das dürfen unserer Meinung nach nur die Gerichte sein, weil dann gerichtlich nachgewiesen werden muss, dass die Vermögen eben unrechtmässig erworben worden sind.
Ich bitte Sie daher, meinem entsprechenden Minderheitsantrag zu folgen.