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Schelbert Louis · Nationalrat · 2015-05-06

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2015-05-06

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion tritt auf die Vorlage der Kommission ein. Wir unterstützen das Anliegen, die Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip auszunehmen. Die Grünen haben sich gegen die Einführung dieses Prinzips gestellt und begrüssen es, wenn es zurückgedrängt wird. Das ist nunmehr im Bereich der Lebensmittel der Fall.

Die Gründe, die wir 2009 gegen das Cassis-de-Dijon-Prinzip angeführt haben, gelten auch heute noch. Die einseitige Einführung bedeutet, dass der Schweizer Markt für Produkte aus den EU- und EWR-Ländern geöffnet wird; umgekehrt müssen diese Länder nicht in derselben Weise Gegenrecht gewähren. Das aber ist für uns Grüne unabdingbar. Unter dem Gesichtspunkt der Verhandlungstaktik finden wir die einseitige Einführung ebenfalls nicht richtig. Positive Verhandlungen erfordern ein Geben und Nehmen. Die Schweiz könnte die Bereitschaft zu einer Marktöffnung allenfalls als Beitrag in Verhandlungen einbringen.

Besonders wichtig ist das Argument, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip die Gefahr der Senkung von Qualitätsstandards beinhaltet. Wegen dieses Prinzips dürfen heute Produkte, die schweizerische Normen nicht erfüllen, trotzdem in Verkehr gebracht werden, wenn sie zumindest in einem EU-Land zugelassen sind. Bei den Lebensmitteln bedeutet das, dass die Schweizer Qualitätsstrategie der Land- und Ernährungswirtschaft gefährdet wird. Dem widersetzen sich die Grünen.

Diese Haltung teilt auch die Mehrheit der Kantone, wie das Vernehmlassungsverfahren gezeigt hat. Bei rund der Hälfte der unter dem Cassis-de-Dijon-Prinzip bewilligten Lebensmittel wurden wertgebende Inhaltsstoffe durch billigere Stoffe ersetzt, oder sie wiesen höhere Fremdstoffanteile auf, z. B. Pestizide, Aflatoxin - Aflatoxin ist ein Pilzgift -, Taurine usw. Taurine sind von Belang für den Stoffwechsel, aber die Zufuhr ist für den Menschen nicht nötig. Generell bewerten wir Grünen das Vernehmlassungsergebnis als Unterstützung für diese Vorlage. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip untergräbt schweizerische Qualitätsstandards und gehört deshalb abgeschafft.

In diesen Zusammenhang gehören auch neuere internationale Entwicklungen, insbesondere das mögliche Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Käme dieses sogenannte TTIP-Abkommen zustande, wäre mit Sicherheit auch die schweizerische Agrar- und Ernährungswirtschaft betroffen. Wenn es in Kraft tritt und das Cassis-de-Dijon-Prinzip einseitig noch besteht, ist der Import von unerwünschten Agrarprodukten aus den USA auf dem Umweg über die EU eine reale Gefahr. Die Standards, die die Qualität der Lebensmittel bestimmen, dürften in der Folge ins Wanken geraten. Das wollen wir Grünen nicht.

Schliesslich unterstützt die Vorlage auch die Fair-Food-Initiative, für die wir Grünen jetzt Unterschriften sammeln. Die Lebensmittel sollen umweltfreundlich, naturnah, tierfreundlich und fair hergestellt werden. Diese Messlatte soll nicht nur für die in der Schweiz hergestellten Produkte gelten, sondern für alle, die wir hier kaufen und konsumieren. Dem läuft das Cassis-de-Dijon-Prinzip zuwider. Es erlaubt, wie dargelegt, den Import von Lebensmitteln, die weniger hohen Ansprüchen genügen müssen. Seine Abschaffung dient nicht nur der Qualität im Lebensmittelbereich, sondern in Verbindung mit der Fair-Food-Initiative auch der Qualität der Lebensmittelherstellung im Sinne von gerechteren Verhältnissen.

Es ist deshalb richtig, die Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip auszunehmen. Am besten wäre, das einseitig eingeführte Prinzip überhaupt aufzugeben; denn die Vorbehalte erstrecken sich wie dargelegt auch auf andere Produkte. Doch das steht heute nicht zur Diskussion. Zum Glück war "Cassis de Dijon" bis heute ein Flop. Die Erwartungen wurden bei Weitem nicht erfüllt. Der in Aussicht gestellte Benefit von 2 Milliarden Franken ist bei den Konsumentinnen und Konsumenten nie angekommen. Das Aufgeben dieses Prinzips schadet ihnen daher auch nicht. Ohne "Cassis de Dijon" kann die Qualitätsstrategie in der Land- und Ernährungswirtschaft erfolgreich weitergeführt werden, und die Rechtssicherheit wird gestärkt. So nebenbei vermindert sich auch der administrative Aufwand.

Dies rechtfertigt erst recht, der Vorlage zuzustimmen. Wir bitten Sie, das auch zu tun.